Eine einvernehmliche Scheidung ist die reguläre Scheidung, wenn beide Ehegatten zustimmen und Folgesachen möglichst nicht streitig vor Gericht geklärt werden müssen. Der Beitrag erklärt Voraussetzungen, mögliche Vorteile bei Kosten, Dauer und Konfliktbelastung sowie die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung – wichtig für Ehepaare, die sich frühzeitig informieren möchten.
Wer sich scheiden lassen möchte und dabei möglichst wenig Streit vor Gericht will, stößt schnell auf den Begriff der einvernehmlichen Scheidung. Dabei handelt es sich nicht um ein eigenes oder vereinfachtes Scheidungsverfahren. Auch eine einvernehmliche Scheidung wird durch das Familiengericht ausgesprochen.
Der Unterschied liegt vor allem darin, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung einig sind und möglichst keine weiteren Folgesachen streitig vor Gericht geklärt werden müssen. Voraussetzungen wie das Trennungsjahr bleiben dennoch bestehen. Wer frühzeitig klärt, welche Fragen im eigenen Fall relevant sind und welche Schritte als Nächstes anstehen, kann das Verfahren gezielter vorbereiten.
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen oder einer den Scheidungsantrag stellt und der andere zustimmt.
Rechtlich gelten dabei grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Scheidung. Nach § 1564 BGB kann eine Ehe in Deutschland nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Eine private Vereinbarung oder ein Online-Formular allein ersetzt das gerichtliche Scheidungsverfahren nicht.
Der wesentliche Unterschied zu einer streitigen Scheidung besteht darin, dass keine oder möglichst wenige weitere Konflikte gerichtlich entschieden werden müssen. Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Ehewohnung oder gemeinsamen Kindern können beispielsweise bereits außergerichtlich geklärt worden sein.
Eine einvernehmliche Scheidung kommt insbesondere für Ehepaare infrage, die sich über die Scheidung selbst einig sind und offene Folgefragen möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln möchten.
Vollständige Einigkeit über jede einzelne Frage ist dafür nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, ob strittige Punkte tatsächlich als Folgesachen vor Gericht ausgetragen werden müssen oder außerhalb des Scheidungsverfahrens geklärt werden können.
Eine wichtige Grundlage bildet außerdem das Trennungsjahr. Ob eine einvernehmliche Scheidung im konkreten Fall möglich ist, hängt deshalb nicht allein von der Einigung der Ehegatten ab.
Wie groß die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung tatsächlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Je weniger Punkte zwischen den Ehegatten streitig bleiben, desto geringer kann der zusätzliche gerichtliche Klärungsbedarf ausfallen.
Werden neben der eigentlichen Scheidung keine weiteren Folgesachen streitig vor Gericht ausgetragen, kann der Umfang des Verfahrens geringer bleiben. Dadurch können auch zusätzliche Kosten vermieden werden, die durch weitergehende gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen würden.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen, hängt jedoch von den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab.
Auch der zeitliche Ablauf kann von einer frühzeitigen Einigung profitieren, weil weniger zusätzliche Streitfragen im gerichtlichen Verfahren geklärt werden müssen.
Eine feste Verfahrensdauer lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Eine gute Vorbereitung und geklärte Folgefragen können allerdings dazu beitragen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Welche Möglichkeiten dabei bestehen, eine Scheidung zu beschleunigen, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation ab.
Ein gerichtlicher Streit über Unterhalt, Vermögen, Umgang oder andere persönliche Fragen kann für beide Ehegatten zusätzliche Belastungen mit sich bringen.
Wer solche Fragen einvernehmlich klären kann, vermeidet möglicherweise einen Teil dieser Auseinandersetzungen. Gerade bei gemeinsamen Kindern kann eine sachliche Verständigung der Eltern dazu beitragen, Konflikte nicht zusätzlich in das gerichtliche Verfahren zu verlagern.
Eine außergerichtliche Einigung eröffnet den Ehegatten außerdem die Möglichkeit, bestimmte Scheidungsfolgen gemeinsam zu gestalten.
Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Ehewohnung oder dem Umgang mit gemeinsamen Kindern können – abhängig vom jeweiligen Regelungsgegenstand und unter Beachtung gesetzlicher Formvorgaben – durch individuelle Vereinbarungen geregelt werden. In geeigneten Fällen kann dafür auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung genutzt werden.
Je weniger Punkte gerichtlich streitig entschieden werden müssen, desto stärker kann sich das eigentliche Verfahren auf die Scheidung selbst konzentrieren.
Vor der Scheidung sollten Ehegatten prüfen, welche Fragen in ihrer persönlichen Situation überhaupt relevant sind. Dabei geht es vor allem um folgende Bereiche:
Nicht jede dieser Fragen muss Bestandteil des gerichtlichen Scheidungsverfahrens werden. Welche Punkte im eigenen Fall geklärt werden sollten, hängt von der persönlichen Situation der Ehegatten ab.
Steht die Entscheidung für eine einvernehmliche Scheidung fest, lassen sich die nächsten Schritte in drei Bereiche unterteilen.
Zunächst sollte geklärt werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung bereits erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere die Trennung und die Frage, ob beide Ehegatten der Scheidung zustimmen.
Von der anwaltlichen Beauftragung über die Einreichung des Antrags bis zum gerichtlichen Termin besteht die Scheidung aus mehreren Verfahrensschritten. Der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung zeigt, wie diese Schritte aufeinanderfolgen.
Der eigentliche Antrag muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dabei gelten für das Einreichen der Scheidung bestimmte formale Anforderungen.
Für die Vorbereitung des Scheidungsverfahrens werden verschiedene Angaben und Dokumente benötigt. Welche davon im konkreten Fall erforderlich sind, hängt unter anderem von der familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Eine Checkliste für die einvernehmliche Scheidung hilft dabei, die notwendigen Unterlagen und Aufgaben strukturiert vorzubereiten.
Für den Scheidungsantrag ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Der andere Ehegatte kann der Scheidung grundsätzlich auch ohne eigenen Anwalt zustimmen. Möchte er dagegen eigene Anträge im Scheidungsverfahren oder in Folgesachen stellen, benötigt er dafür in der Regel eine eigene anwaltliche Vertretung. Ob beide Ehegatten für die Scheidung einen Anwalt benötigen, hängt also davon ab, wie sie sich am Verfahren beteiligen.
Wer die eigene Situation individuell prüfen oder das Verfahren anwaltlich begleiten lassen möchte, kann sich von einer Anwältin für Scheidungen unterstützen lassen.
Kosten und Dauer gehören zu den häufigsten Fragen vor einer Scheidung. Beide hängen jedoch von mehreren Faktoren ab und lassen sich nicht allein daraus ableiten, dass sich die Ehegatten einvernehmlich scheiden lassen möchten.
Wie hoch die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung ausfallen, hängt von den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab. Maßgeblich ist deshalb nicht allein, ob Einvernehmen besteht. Welche Faktoren eine Rolle spielen und wie sich die Kosten einer Scheidung zusammensetzen, wird gesondert betrachtet.
Auch für die Dauer gibt es keine einheitliche Zeitspanne. Unter anderem können der Versorgungsausgleich und die Bearbeitung durch die beteiligten Stellen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf haben. Die Dauer einer Scheidung hängt deshalb von mehreren individuellen und verfahrensbezogenen Faktoren ab.
Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
Ja. Auch wenn zunächst unterschiedliche Positionen bestehen, können sich Ehegatten im weiteren Verlauf einigen. Werden zuvor strittige Fragen außergerichtlich geklärt, kann sich dadurch auch der Umfang des gerichtlichen Verfahrens reduzieren.
Das hängt unter anderem von den Eigentumsverhältnissen und dem ehelichen Güterstand ab. Vermögensfragen werden nicht automatisch mit jeder Scheidung umfassend entschieden. Je nach Situation können gesonderte Vereinbarungen oder rechtliche Schritte erforderlich sein.
Zwingend ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht. Sie kann jedoch sinnvoll sein, wenn beispielsweise Unterhalt, Vermögen, Immobilien oder andere Scheidungsfolgen verbindlich geregelt werden sollen. Für bestimmte Regelungsgegenstände gelten besondere Formvorgaben: Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt oder über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen werden, müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden.
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