Anwalt für Scheidung

Ihre Anwältin für Scheidungen
Christina Lorenz

Ich begleite Sie persönlich durch Ihr Scheidungsverfahren – von der Vorbereitung des Scheidungsantrags bis zur Vertretung vor Gericht. Dabei unterstütze ich Sie sowohl bei einvernehmlichen Scheidungen als auch dann, wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt oder noch Fragen zwischen Ihnen zu klären sind.

Christina Lorenz

Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungen

Meine Leistungen als Scheidungsanwältin

Beratung zu Ihrer Scheidung

In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Scheidung erfüllt sind und welche Fragen noch geregelt werden sollten. Dabei erläutere ich Ihnen verständlich, wie das weitere Verfahren in Ihrer Situation abläuft und welche Schritte erforderlich sind.

Vor der Beauftragung erhalten Sie eine nachvollziehbare Einschätzung der voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Auf Grundlage Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse prüfe ich außerdem, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt.

Ich bereite Ihren Scheidungsantrag sorgfältig vor, berücksichtige die Besonderheiten Ihres Falls und reiche ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Anschließend übernehme ich die weitere Kommunikation mit dem Gericht und informiere Sie über den Stand des Verfahrens.

Ich erkläre Ihnen verständlich, wie der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung abläuft und welche Auswirkungen dieser auf Ihre Rentenansprüche haben kann. Zudem unterstütze ich Sie bei den erforderlichen Fragebögen und prüfe die eingeholten Auskünfte.

Nicht jede Scheidung verläuft von Anfang an vollständig einvernehmlich. Bleiben einzelne Fragen offen oder besteht zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Uneinigkeit, unterstütze ich Sie dabei, die rechtliche Situation zu klären und – soweit möglich – praktikable außergerichtliche Lösungen zu finden, beispielsweise durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Vor dem Gerichtstermin erkläre ich Ihnen den weiteren Ablauf und bespreche mit Ihnen, welche Fragen das Gericht voraussichtlich stellen wird. So wissen Sie genau, was Sie erwartet, und können gut vorbereitet in den Termin gehen.

Auch nach dem Scheidungsbeschluss unterstütze ich Sie bei den noch erforderlichen Schritten. Dazu gehören beispielsweise der Rechtskraftvermerk, Unterlagen für Behörden und weitere Formalitäten, die nach einer Scheidung zu erledigen sind.

So läuft Ihre Scheidung mit mir ab

Erstberatung

Zunächst klären wir, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Scheidung erfüllt sind, welche Punkte bereits geregelt wurden und wo noch Klärungsbedarf besteht. Sie erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, welche Kosten entstehen können und wie das weitere Verfahren abläuft.

Scheidungsantrag

Sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen, bereite ich Ihren Scheidungsantrag vor und reiche ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Dabei spielt es für die anwaltliche Begleitung keine Rolle, ob Ihr Ehepartner der Scheidung bereits zustimmt oder noch Uneinigkeit besteht. Ich erläutere Ihnen, welche Auswirkungen Ihre konkrete Situation auf das weitere Verfahren hat.

Begleitung bis zum Termin

Während des gesamten Verfahrens bleibe ich Ihre persönliche Ansprechpartnerin, übernehme die Kommunikation mit dem Gericht und bereite Sie auf den Scheidungstermin vor. Die Zusammenarbeit kann weitgehend digital und unabhängig von Ihrem Wohnort erfolgen.

Christina Lorenz - Ihre Anwältin für Scheidungen

Ich bin seit 2006 als Rechtsanwältin tätig und Fachanwältin für Familienrecht. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht die persönliche Begleitung von Scheidungsverfahren in unterschiedlichen Konstellationen. Mir ist wichtig, dass Sie die rechtlichen Schritte verstehen, jederzeit über den Stand Ihres Verfahrens informiert sind und sich persönlich begleitet fühlen.

So einfach starten Sie

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Ich melde mich bei Ihnen und erkläre Ihnen unverbindlich den Ablauf Ihrer Scheidung.

Ihre Scheidung kann einfach und unkompliziert sein.

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Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung: Was ist zu beachten?

Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung und die wesentlichen Folgen einig, kann das Verfahren häufig einfacher und konfliktärmer durchgeführt werden. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist jedoch anwaltliche Unterstützung erforderlich: Der Scheidungsantrag kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.

Wann ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?

Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn beide Ehepartner geschieden werden möchten und keine wesentlichen Streitpunkte das Verfahren belasten. Fragen zu Unterhalt, Vermögen, gemeinsamen Immobilien oder Kindern sollten möglichst vorab geklärt werden. Dabei ist entscheidend, was bei einer einvernehmlichen Scheidung zu beachten ist.

Reicht ein Anwalt aus?

Häufig benötigt nur der Ehepartner eine anwaltliche Vertretung, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, solange er keine eigenen Anträge stellen möchte. Ein gemeinsamer Anwalt für beide Ehepartner ist dagegen nicht möglich, da eine Anwältin immer nur eine Partei vertreten darf. Ausführlich erklärt wird dies unter Anwaltspflicht bei der einvernehmlichen Scheidung.

Rechtliche Sicherheit trotz Einigkeit

Auch wenn Sie sich grundsätzlich einig sind, sollten bestehende Vereinbarungen rechtlich eingeordnet werden. Ich prüfe, welche Fragen für das Scheidungsverfahren relevant sind, weise auf mögliche Folgen hin und achte darauf, dass keine wichtigen Punkte übersehen werden.

Einvernehmliche Lösungen bei offenen Fragen

Einzelne Unstimmigkeiten führen nicht automatisch dazu, dass das gesamte Scheidungsverfahren streitig geführt werden muss. Häufig lassen sich offene Fragen noch vor dem Gerichtstermin außergerichtlich klären. Dabei unterstütze ich Sie mit dem Ziel, unnötige Konflikte, zusätzliche Kosten und Verzögerungen möglichst zu vermeiden.

Häufige Fragen zur Scheidung mit Anwalt

Die fehlende Zustimmung Ihres Ehepartners schließt eine Scheidung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind. Ich prüfe Ihre persönliche Situation und erläutere Ihnen, wie das Verfahren weitergeführt werden kann, wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt.

Der Scheidungsantrag kann nicht ohne anwaltliche Vertretung beim Familiengericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehepartner jedoch keinen eigenen Anwalt, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt.

Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Sinnvoll ist jedoch eine Anwältin mit besonderer Erfahrung im Familien- und Scheidungsrecht. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren und kann auch mögliche Scheidungsfolgen frühzeitig einordnen.

Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Familiengericht festsetzt. Dabei werden insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehepartner sowie der Versorgungsausgleich berücksichtigt. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine individuelle Einschätzung der voraussichtlichen Scheidungskosten.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird häufig nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten. Dadurch fallen grundsätzlich nur die Gebühren eines Anwalts sowie die Gerichtskosten an. Die genaue Höhe hängt auch hier vom individuellen Verfahrenswert ab.

Grundsätzlich trägt jeder Ehepartner die Kosten der von ihm beauftragten anwaltlichen Vertretung. Wird bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt, ist zunächst dessen Mandant zur Zahlung verpflichtet. Die Ehepartner können jedoch untereinander vereinbaren, sich die Kosten zu teilen. Die Gerichtskosten werden bei ausgesprochener Scheidung in der Regel gegeneinander aufgehoben.

Benötigt werden insbesondere die Heiratsurkunde, Angaben zu beiden Ehepartnern, das Trennungsdatum, der letzte gemeinsame Wohnsitz und Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern. Welche weiteren Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine Übersicht bietet die Checkliste zur einvernehmlichen Scheidung.

Eine feste Dauer lässt sich nicht garantieren. Ab der Einreichung des Scheidungsantrags dauert das Verfahren häufig etwa sechs bis zwölf Monate. Entscheidend sind insbesondere die Bearbeitungszeit des Familiengerichts, der Versorgungsausgleich, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Mitwirkung beider Ehepartner. Mehr dazu unter Dauer einer einvernehmlichen Scheidung.

In der Regel ordnet das Familiengericht das persönliche Erscheinen beider Ehepartner an. Sollte eine persönliche Teilnahme ausnahmsweise nicht möglich oder aufgrund einer großen Entfernung unzumutbar sein, entscheidet das Gericht über das weitere Vorgehen. Vor dem Termin bereite ich Sie auf den Ablauf und die voraussichtlichen Fragen vor.

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