Einfach, schnell und kompetent

Online-Scheidung
deutschland­weit

Christina Lorenz

Ihre Scheidungsanwältin
Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Ihre Scheidungsanwältin

So einfach starten Sie

Senden Sie mir Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit.

Ich melde mich bei Ihnen und erkläre Ihnen unverbindlich den Ablauf Ihrer Scheidung.

Ihre Scheidung kann einfach und unkompliziert sein.

Name
Datenschutz

Kosten

Ich berechne für Sie die Kosten der Scheidung und erkläre Ihnen die Möglichkeit der staatlichen Verfahrenskostenhilfe.

Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Diesen können wir gemeinsam mit Ihren Angaben berechnen, abhängig ist dieser vor allem von den Einkommen der Eheleute.

Ich biete Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an.

Schnellkontakt

Alles rund um Ihre Online-Scheidung

Ich habe mich auf die unkomplizierte Durchführung von Online-Scheidungen spezialisiert, um Ihnen den Weg durch eine Trennung so einfach wie möglich zu gestalten.

So einfach ist der Weg zu Ihrer Scheidung

Unverbindliche Erstberatung

Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Online-Formular. Für die erste Kontaktaufnahme benötige ich lediglich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Wir besprechen Ihre Situation und klären alle wichtigen Fragen telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail.

Lösungsentwicklung

Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre Scheidung. Dazu gehören die Kostenberechnung, die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und die Planung des weiteren Vorgehens. Sie erhalten von mir zudem eine transparente Aufstellung der gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten.

Umsetzung

Ich übernehme für Sie die komplette Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Verfahrensstand und müssen sich um nichts weiter kümmern. Der Weg der Kommunikation erfolgt ganz wie von Ihnen gewünscht.

Ihre Vorteile

Sie können über mich Ihre Scheidung online beantragen lassen. Einfach, schnell und kompetent.

Über mich können Sie Ihre Scheidung so anonym, wie von Ihnen gewünscht bearbeiten lassen, haben jedoch mit mir einen persönlichen Ansprechpartner zur Beantwortung Ihrer Fragen.

Sie sparen Zeit und Kosten. Da Sie nicht zu Anwaltsterminen vor Ort erscheinen müssen, kann das Verfahren digital abgewickelt werden. Die Betreuung erfolgt flexibel zu Ihren gewünschten Zeiten per Telefon oder Videokonferenz. Durch meine deutschlandweite Tätigkeit bin ich nicht an einen bestimmten Gerichtsbezirk gebunden und kann Ihre Scheidung an jedem zuständigen Gericht beantragen.

Die digitale Abwicklung ermöglicht es, alle Dokumente und Unterlagen elektronisch zu übersenden. Meine Spezialisierung auf Online-Scheidungen gewährleistet einen routinierten und effizienten Ablauf, der es Ihnen einfach macht.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Online-Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder und 5 % des Nettovermögens beider errechnet. Den Verfahrenswert muss niemand bezahlen, daraus ergeben sich lediglich die gesetzlichen Gebühren. Ich berechne Ihnen unverbindlich Ihre individuellen Scheidungskosten. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4–6 Monate ab Antragstellung. Der Antrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung gestellt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Dauer der Auskunftserteilung durch die Rentenversicherungsträger ab. Verkürzen kann man die Dauer des Verfahrens durch einvernehmlichen, gegenseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich.

Grundsätzlich wird von den Gerichten die persönliche Anwesenheit beider Ehepartner angeordnet. Der Termin selbst dauert nur ca. 10–30 Minuten. Bei immer mehr Gerichten in Deutschland ist die Teilnahme am Termin per Videokonferenz möglich.

Sie benötigen die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer, noch unterhaltsberechtigter Kinder sowie Angaben zu Ihren Namen, Adressen und Nettoeinkommen beider Ehepartner.

Grundsätzlich ja. Bei strittigen Punkten wie elterlicher Sorge, Unterhalt oder Zugewinn kann Klärungsbedarf bestehen und ggf. außergerichtliche Tätigkeit oder zusätzliche Verfahren erforderlich werden, die ich, sofern Sie diese benötigen und wünschen, ebenfalls für Sie durchführen kann.

Ja, eine Online-Scheidung ist rechtlich absolut gleichwertig. Es handelt sich lediglich um eine andere Art der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Das eigentliche Gerichtsverfahren läuft identisch ab.

Ja, für die Antragstellung ist die Zustimmung des Ehepartners nicht erforderlich. Lediglich ein Rechtsanwalt muss den Antrag stellen. Der andere Ehepartner wird vom Gericht über das Verfahren informiert, der Scheidungsantrag wird ihm über das Gericht zugestellt.

Auch bei Nichtzustimmung kann die Scheidung durchgeführt werden. Voraussetzungen sind die einjährige Trennungszeit und die Zerrüttung der Ehe. Nach dreijähriger Trennung wird die Zerrüttung unwiderleglich vermutet. Bei kürzerer Trennungszeit muss die Zerrüttung bewiesen werden. Auch bei Erbringung dieses Nachweises kann ich Sie unterstützen.

Ja, ich kann auch jede Art von Zugewinnausgleichsansprüchen für Sie bearbeiten und berechnen. Bei der Aufteilung von Immobilien finden wir gemeinsam, ev. auch mit Ihrem /einem Steuerberater die für Sie beste Lösung.

Alle Kommunikationswege sind verschlüsselt, alle Inhalte unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie bestimmen selbst, wie diskret oder persönlich Sie betreut werden möchten. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Jetzt Scheidungsantrag starten

1
2
3

Ihr Name

Ihr Name

Ihre Kontaktdaten

Ihre Adresse

Einfach, schnell und kompetent.

Ihre Scheidung:
So anonym wie gewünscht, so persönlich wie von Ihnen gewollt.

Jetzt Scheidungs­antrag erstellen lassen
Scheidung einreichen: Scheidungsantrag und zuständiges Familiengericht
Eine Scheidung wird durch einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingeleitet. Der Antrag muss anwaltlich eingereicht werden und bestimmte Angaben enthalten. Welches Familiengericht zuständig ist, richtet sich nach der gesetzlichen Rangfolge des § 122 FamFG.
Wie lange dauert eine Scheidung? Zeitfaktoren im Überblick
Die Dauer einer Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der gesetzlichen Trennungsphase spielen der Versorgungsausgleich, die Auslastung des Familiengerichts und die Mitwirkung der Beteiligten eine entscheidende Rolle. Eine pauschale Vorhersage ist daher nicht möglich.
Scheidungskosten im Überblick: Was kostet eine Scheidung?
Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, die maßgeblich vom Verfahrenswert abhängen. Eine einvernehmliche Scheidung kann Kosten sparen, wenn nur eine Seite anwaltlich vertreten ist. Erfahren Sie, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und wie Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen können.