Eine einvernehmliche Scheidung muss weder kompliziert noch langwierig sein. Dieser Beitrag erklärt, wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und wie eine Online-Scheidung ohne Kanzleibesuch funktioniert.
Eine Scheidung einfach und unkompliziert abzuwickeln ist vor allem dann möglich, wenn beide Partner bereit sind, konstruktiv miteinander umzugehen. Das bedeutet nicht, dass alles perfekt geregelt sein muss — aber es bedeutet, dass keine großen Streitpunkte vor Gericht geklärt werden müssen.
In der Praxis läuft der überwiegende Teil aller Scheidungen einvernehmlich ab. Das Gericht muss in diesen Fällen keine strittigen Folgefragen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinnausgleich entscheiden — es bestätigt lediglich das Scheitern der Ehe auf Antrag. Das macht das Verfahren kürzer, günstiger und deutlich weniger belastend für alle Beteiligten.
Einige Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen oder der andere Ehegatte dem Antrag nicht widerspricht. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur im Ausnahmefall einer unzumutbaren Härte möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB). In Ehesachen besteht Anwaltszwang: Der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG).
Eine einvernehmliche Scheidung folgt einem klar strukturierten Ablauf. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir den überwiegenden Teil davon für Sie.
Schritt 1 — Erstkontakt und Unterlagen: Sie nehmen Kontakt mit uns auf und nennen uns die wichtigsten Daten — Namen, Adressen, Einkommensverhältnisse, Trennungsdatum, etwaige gemeinsame Kinder. Alles läuft per E-Mail oder Telefon. Einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei brauchen Sie nicht.
Schritt 2 — Scheidungsantrag: Wir erstellen den Scheidungsantrag und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Das Gericht stellt den Antrag anschließend dem anderen Ehegatten zu. Stimmt dieser zu, ist keine weitere Handlung seinerseits notwendig.
Schritt 3 — Versorgungsausgleich: Das Gericht fordert automatisch Auskünfte der Rentenversicherungsträger an. Beide Ehegatten erhalten dazu einen Fragebogen vom Gericht, den sie ausfüllen und zurüsenden. Dieser Schritt läuft parallel zum Verfahren und verlängert die Gesamtdauer etwas — erfahrungsgemäß sind es ab Einreichung des Antrags vier bis sechs Monate bis zum Scheidungstermin, je nach Auslastung des Gerichts und Dauer der Versorgungsausgleichsermittlung. Eine gesetzliche Regelfrist gibt es dafür nicht.
Schritt 4 — Scheidungstermin: Sobald der Versorgungsausgleich abgeklärt ist, bestimmt das Gericht einen Termin. Beide Ehegatten erscheinen persönlich vor dem Familiengericht. Der Termin dauert in aller Regel nicht länger als zehn bis zwanzig Minuten. Der Richter stellt einige Fragen — zum Trennungsdatum, zum Scheidungswunsch — und verkündet anschließend den Scheidungsbeschluss.
Schritt 5 — Rechtskraft: Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses (§ 63 Abs. 1 FamFG). Mit ungenutztem Fristablauf tritt Rechtskraft ein. Mit der Rechtskraft ist die Ehe aufgelöst (§ 1564 BGB). Sie erhalten Ihre Scheidungsurkunde.
Viele Menschen stellen sich eine Scheidung als aufwendigen Prozess vor, der zahlreiche Termine beim Anwalt erfordert. In der Praxis ist das bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht der Fall.
Die gesamte Vorbereitung — vom Erstkontakt über die Erstellung des Scheidungsantrags bis zur Kommunikation mit dem Gericht — läuft bei uns vollständig per E-Mail und Telefon. Sie müssen keine Unterlagen persönlich vorbeibringen. Dokumente wie die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder oder Einkommensnachweise schicken Sie uns einfach per E-Mail zu.
Das Gericht soll die Ehegatten persönlich anhören (§ 128 FamFG). Die Anhörung erfolgt regelmäßig im Gerichtstermin. Das Gericht kann eine Videoverhandlung gestatten (§ 113 FamFG i.V.m. § 128a ZPO). Ob die persönliche Anhörung per Video im Einzelfall ausreicht, steht im Ermessen des Gerichts. Ein vollständig schriftliches Verfahren ohne Anhörung ist für Scheidungssachen nicht vorgesehen. Aber auch der Anhörungstermin ist kurz und gut vorzubereiten: Wir begleiten Sie dabei und erklären Ihnen im Vorfeld, was Sie erwartet.
Haben Sie Fragen oder Beratungsbedarf, können wir auch einen Videoanruf vereinbaren. So erhalten Sie professionelle Unterstützung, ohne weite Wege auf sich nehmen zu müssen.
Das Scheidungsverfahren selbst wird beim zuständigen Familiengericht geführt. Welches Gericht das ist, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln — maßgeblich sind unter anderem der gewöhnliche Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder, die letzte gemeinsame Ehewohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt des Antragsgegners (§§ 122–124 FamFG). Wo unsere Kanzlei ansässig ist, spielt keine Rolle: Wir können Sie bundesweit vertreten, unabhängig davon, welches Gericht zuständig ist.
Das Modell der Online-Scheidung hat sich in Deutschland für einvernehmliche Verfahren längst etabliert. Die gesamte Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt läuft digital — das ist heute Standard und nicht auf bestimmte Regionen beschränkt.
Für Menschen, die in ländlichen Gebieten wohnen, oft verreist sind oder keine Möglichkeit haben, regelmäßig in eine Kanzlei zu kommen, ist dieses Modell besonders praktisch. Sie müssen lediglich zum Scheidungstermin persönlich vor Gericht erscheinen. Alles andere erledigen wir für Sie.
Bei Beratungsbedarf — zum Beispiel zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht — stehen wir Ihnen auch für ausführlichere Gespräche per Video oder Telefon zur Verfügung. Wir übernehmen die Beratung, Sie behalten die Übersicht.
Damit das Verfahren möglichst reibungslos läuft, helfen uns einige grundlegende Informationen und Dokumente. Diese können Sie alle bequem zusammenstellen und uns digital zukommen lassen.
Persönliche Daten beider Ehegatten:
Urkunden:
Das ist im Regelfall alles, was für den Start benötigt wird. Weitere Unterlagen — zum Beispiel für den Versorgungsausgleich — fordert das Gericht direkt bei Ihnen und den Rentenversicherungsträgern an. Wir informieren Sie in jedem Schritt darüber, was als Nächstes erforderlich ist.
Eine Scheidung einfach und unkompliziert abzuwickeln ist keine Frage der Rechtskenntnisse, sondern der richtigen Unterstützung. Wenn beide Partner bereit sind, das Verfahren kooperativ anzugehen, lässt sich der gesamte Prozess mit wenig Aufwand und ohne unnötigen Streit abschließen.
Wir übernehmen den rechtlichen Teil für Sie — von der Antragstellung bis zum Scheidungstermin. Sie konzentrieren sich auf das, was nach der Scheidung vor Ihnen liegt.
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