Mit 19 Jahren Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie sicher durch Ihre Online-Scheidung. Von Garmisch-Partenkirchen aus betreue ich Mandanten in ganz Deutschland – persönlich, schnell und verständlich.
Ihre Scheidungsanwältin
Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Beruf, Ausbildung:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Fachgebiet:
Familienrecht
Fokussierung:
Scheidungen, Online-Scheidungen
Berufserfahrung:
19 Jahre Berufserfahrung, Zulassung zur Anwaltschaft 2006
Mit meiner langjährigen Erfahrung belgeite ich Sie kompetent durch Ihre Scheidung. Ich erklären Ihnen die rechtlichen Schritte einfach. Meine Mandanten schätzen meine positive und offene Art sowie meine sehr gute Erreichbarkeit.
Ich berechne für Sie die Kosten der Scheidung und erkläre Ihnen die Möglichkeit der staatlichen Verfahrenskostenhilfe.
Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten berechnen sich nach dem Verfahrenswert. Diesen können wir gemeinsam mit Ihren Angaben berechnen, abhängig ist dieser vor allem von den Einkommen der Eheleute.
Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.
Ich habe mich auf die unkomplizierte Durchführung von Online-Scheidungen spezialisiert, um Ihnen den Weg durch eine Trennung so einfach wie möglich zu gestalten.
Mit meiner langjährigen Erfahrung belgeite ich Sie kompetent durch Ihre Scheidung. Ich erklären Ihnen die rechtlichen Schritte einfach. Meine Mandanten schätzen meine positive und offene Art sowie meine sehr gute Erreichbarkeit.
Über 90% aller Scheidungen sind einvernehmlich und unstreitig. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass auch kleine Unstimmigkeiten schnell und außergerichtlich geklärt werden können.
Ein Elternteil brachte das gemeinsame Kind nach dem Umgangswochenende nicht zurück und verweigerte weiteren Kontakt.
Durch schnelle Antragstellung, gute Kommunikation mit Jugendamt und Verfahrensbeistand sowie vehementes Auftreten vor Gericht gelang es uns, das Kind zügig mit Unterstützung von Jugendamt und Polizei zum Mandanten zurückzubringen.
Ein Ehepaar aus München wünschte eine schnelle, unkomplizierte Scheidung ohne Streit um Vermögen oder Kinder.
Durch vollständig digitale Betreuung und professionelle Antragstellung wurde die einvernehmliche Scheidung innerhalb von nur 6 Monaten rechtskräftig abgewickelt – ohne dass die Mandanten einmal nach Garmisch-Partenkirchen anreisen mussten.
Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Online-Formular. Für die erste Kontaktaufnahme benötige ich lediglich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Wir besprechen Ihre Situation und klären alle wichtigen Fragen telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail.
Gemeinsam entwickeln wir die beste Strategie für Ihre Scheidung. Dazu gehören die Kostenberechnung, die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und die Planung des weiteren Vorgehens. Sie erhalten von mir zudem eine transparente Aufstellung der gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten.
Ich übernehme für Sie die komplette Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Verfahrensstand und müssen sich um nichts weiter kümmern. Der Weg der Kommunikation erfolgt ganz wie von Ihnen gewünscht.
Sie können über mich Ihre Scheidung online beantragen lassen. Einfach, schnell und kompetent.
Über mich können Sie Ihre Scheidung so anonym, wie von Ihnen gewünscht bearbeiten lassen, haben jedoch mit mir einen persönlichen Ansprechpartner zur Beantwortung Ihrer Fragen.
Sie sparen Zeit und Kosten. Da Sie nicht zu Anwaltsterminen vor Ort erscheinen müssen, kann das Verfahren digital abgewickelt werden. Die Betreuung erfolgt flexibel zu Ihren gewünschten Zeiten per Telefon oder Videokonferenz. Durch meine deutschlandweite Tätigkeit bin ich nicht an einen bestimmten Gerichtsbezirk gebunden und kann Ihre Scheidung an jedem zuständigen Gericht beantragen.
Die digitale Abwicklung ermöglicht es, alle Dokumente und Unterlagen elektronisch zu übersenden. Meine Spezialisierung auf Online-Scheidungen gewährleistet einen routinierten und effizienten Ablauf, der es Ihnen einfach macht.
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder und 5 % des Nettovermögens beider errechnet. Den Verfahrenswert muss niemand bezahlen, daraus ergeben sich lediglich die gesetzlichen Gebühren. Ich berechne Ihnen kostenlos Ihre individuellen Scheidungskosten. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4–6 Monate ab Antragstellung. Der Antrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung gestellt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt von der Dauer der Auskunftserteilung durch die Rentenversicherungsträger ab. Verkürzen kann man die Dauer des Verfahrens durch einvernehmlichen, gegenseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich.
Grundsätzlich wird von den Gerichten die persönliche Anwesenheit beider Ehepartner angeordnet. Der Termin selbst dauert nur ca. 10–30 Minuten. Bei immer mehr Gerichten in Deutschland ist die Teilnahme am Termin per Videokonferenz möglich.
Sie benötigen die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer, noch unterhaltsberechtigter Kinder sowie Angaben zu Ihren Namen, Adressen und Nettoeinkommen beider Ehepartner.
Grundsätzlich ja. Bei strittigen Punkten wie elterlicher Sorge, Unterhalt oder Zugewinn kann Klärungsbedarf bestehen und ggf. außergerichtliche Tätigkeit oder zusätzliche Verfahren erforderlich werden, die ich, sofern Sie diese benötigen und wünschen, ebenfalls für Sie durchführen kann.
Ja, eine Online-Scheidung ist rechtlich absolut gleichwertig. Es handelt sich lediglich um eine andere Art der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Das eigentliche Gerichtsverfahren läuft identisch ab.
Ja, für die Antragstellung ist die Zustimmung des Ehepartners nicht erforderlich. Lediglich ein Rechtsanwalt muss den Antrag stellen. Der andere Ehepartner wird vom Gericht über das Verfahren informiert, der Scheidungsantrag wird ihm über das Gericht zugestellt.
Auch bei Nichtzustimmung kann die Scheidung durchgeführt werden. Voraussetzungen sind die einjährige Trennungszeit und die Zerrüttung der Ehe. Nach dreijähriger Trennung wird die Zerrüttung unwiderleglich vermutet. Bei kürzerer Trennungszeit muss die Zerrüttung bewiesen werden. Auch bei Erbringung dieses Nachweises kann ich Sie unterstützen.
Ja, ich kann auch jede Art von Zugewinnausgleichsansprüchen für Sie bearbeiten und berechnen. Bei der Aufteilung von Immobilien finden wir gemeinsam, ev. auch mit Ihrem /einem Steuerberater die für Sie beste Lösung.
Alle Kommunikationswege sind verschlüsselt, alle Inhalte unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie bestimmen selbst, wie diskret oder persönlich Sie betreut werden möchten. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Eine einvernehmliche Online-Scheidung dauert in der Regel 6-10 Monate. Die Dauer hängt von der Bearbeitungszeit des zuständigen Gerichts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute und dem Vermögen errechnet. Gerne erstelle ich Ihnen eine kostenlose Kostenberechnung.
Für den Scheidungsantrag benötigen Sie die Heiratsurkunde, sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommen und Vermögen beider Eheleute.
Ja, ich biete deutschlandweite Online-Scheidungen an. Durch moderne Videoberatung und digitale Kommunikation kann ich Ihre Scheidung vollständig online abwickeln.
Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner kann dem Antrag vor Gericht einfach zustimmen.
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Er wird automatisch bei jeder Scheidung durchgeführt, es sei denn, die Eheleute verzichten darauf.
Der Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung gestellt werden. Das Trennungsjahr muss zum Zeitpunkt des Scheidungstermins vollständig abgelaufen sein.
Gemeinsame Schulden bleiben grundsätzlich bestehen. Im Innenverhältnis können die Eheleute aber eine andere Aufteilung vereinbaren.
Ja, bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dann übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten.
Der Scheidungstermin dauert meist nur 10-30 Minuten. Das Gericht prüft die Scheidungsvoraussetzungen und spricht die Scheidung aus, wenn beide Eheleute zustimmen.
Click Scheidung
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to