Online-Scheidung
deutschlandweit

Digital organisiert und persönlich begleitet – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens.

Christina Lorenz

Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungen

Was eine Online-Scheidung bedeutet – und was nicht

Eine Online-Scheidung ist keine eigene Form des Scheidungsverfahrens. „Online“ beschreibt vielmehr, wie Sie mit mir zusammenarbeiten: Beratung, Abstimmung und Dokumentenaustausch können weitgehend per Video, Telefon oder E-Mail erfolgen. So können Sie Ihre Scheidung online organisieren, ohne für jeden Schritt persönlich in die Kanzlei kommen zu müssen.

Am eigentlichen Verfahren ändert sich dadurch nichts. Jede Scheidung in Deutschland wird vor dem zuständigen Familiengericht durchgeführt. Ich bereite Ihren Scheidungsantrag vor, reiche ihn beim zuständigen Gericht ein und begleite Sie durch das gerichtliche Verfahren.

Auch der Scheidungstermin bleibt grundsätzlich Teil des gerichtlichen Verfahrens. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung in Betracht kommen. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, entscheidet das zuständige Gericht.

Online bedeutet also: digitale und persönliche Zusammenarbeit mit Ihrer Anwältin – nicht Scheidung ohne Familiengericht.

Unklar, ob eine Online-Scheidung zu Ihrer Situation passt?

Für wen eine Online-Scheidung geeignet ist

Eine Online-Scheidung eignet sich besonders gut, wenn Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sich darüber einig sind, dass die Ehe geschieden werden soll und keine größeren Streitpunkte das Verfahren bestimmen.

Gerade eine einvernehmliche Scheidung lässt sich häufig gut online begleiten, weil viele Abstimmungen digital erfolgen können. Gespräche können per Video oder Telefon stattfinden, und die erforderlichen Informationen und Unterlagen lassen sich ohne regelmäßige Kanzleibesuche übermitteln.

Im Regelfall setzt eine Scheidung außerdem voraus, dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Wann der Scheidungsantrag in Ihrem konkreten Fall sinnvoll vorbereitet und eingereicht werden kann, kläre ich individuell mit Ihnen.

Besteht dagegen erheblicher Streit, etwa über Unterhalt, Vermögen oder Angelegenheiten gemeinsamer Kinder, kann eine intensivere anwaltliche Begleitung erforderlich sein. Ob die digitale Zusammenarbeit in Ihrer Situation sinnvoll ist, bespreche ich mit Ihnen im persönlichen Kontakt.

Persönliche Begleitung trotz digitaler Abwicklung

Online bedeutet bei mir nicht anonym oder automatisiert. Auch wenn ein großer Teil der Kommunikation digital erfolgt, begleite ich Sie persönlich durch Ihr Scheidungsverfahren und stehe Ihnen als feste anwaltliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Beratung und Kommunikation

Die Abstimmung kann per Video, Telefon oder E-Mail erfolgen. Bereits beim ersten Kontakt kläre ich mit Ihnen Ihre persönliche Situation und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Welcher Kommunikationsweg für Sie am besten passt, stimme ich mit Ihnen ab.

Dokumente und Abstimmung

Für die Vorbereitung des Scheidungsantrags benötige ich verschiedene Angaben und Unterlagen. Dazu gehören regelmäßig Informationen zu beiden Ehegatten, zur Eheschließung und Trennung sowie – je nach Fall – Angaben zu gemeinsamen Kindern und weitere für das Verfahren erforderliche Unterlagen.

Welche Dokumente in Ihrem konkreten Fall benötigt werden und wie Sie mir diese übermitteln können, kläre ich mit Ihnen im Rahmen der Bearbeitung.

Vertretung und gerichtliche Kommunikation

Auf Grundlage Ihrer Angaben bereite ich den Scheidungsantrag vor und kläre offene Punkte mit Ihnen, bevor ich ihn beim zuständigen Familiengericht einreiche.

Während des gerichtlichen Verfahrens übernehme ich die anwaltliche Kommunikation mit dem Gericht und begleite Sie bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens.

So einfach starten Sie

Senden Sie mir Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit.

Ich melde mich bei Ihnen und erkläre Ihnen unverbindlich den Ablauf Ihrer Scheidung.

Ihre Scheidung kann einfach und unkompliziert sein.

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Datenschutz

Online-Scheidung: Ablauf in sieben Schritten

1. Erstkontakt und Einordnung Ihrer Situation

Zu Beginn schildern Sie mir Ihre persönliche Situation. Gemeinsam klären wir, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und wie sich das weitere Vorgehen sinnvoll organisieren lässt. Das Gespräch kann per Video oder Telefon stattfinden.

Anschließend kläre ich mit Ihnen, welche Angaben und Unterlagen für Ihre Scheidung benötigt werden. Dazu gehören je nach Fall beispielsweise die Heiratsurkunde, Angaben zur Trennung und Informationen zu gemeinsamen Kindern.

Die erforderlichen Unterlagen können Sie mir auf dem zuvor abgestimmten Weg übermitteln.

Auf Grundlage Ihrer Angaben bereite ich den Scheidungsantrag vor und prüfe, ob alle erforderlichen Informationen vorliegen. Offene Fragen kläre ich mit Ihnen, bevor der Antrag eingereicht wird.

Den Scheidungsantrag reiche ich beim zuständigen Familiengericht ein. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Anschließend beginnt das gerichtliche Scheidungsverfahren.

Während des gerichtlichen Verfahrens begleite ich die weitere Kommunikation mit dem Familiengericht und halte Sie über die für Sie relevanten Schritte auf dem Laufenden.

Soweit in Ihrem Verfahren ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, werden dabei auch die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte berücksichtigt.

Vor dem Scheidungstermin erkläre ich Ihnen, wie der Termin abläuft und worauf Sie sich einstellen können.

In der Regel ordnet das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Ehegatten an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung in Betracht kommen. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, entscheidet das zuständige Gericht.

Nach dem Scheidungstermin entscheidet das Familiengericht über die Scheidung. Ich informiere Sie über den Scheidungsbeschluss und darüber, wann Ihre Scheidung rechtskräftig ist. Auch bei Fragen zu den anschließend benötigten Unterlagen unterstütze ich Sie.

Was digital läuft – und was beim Gericht bleibt

Viele Schritte der anwaltlichen Zusammenarbeit lassen sich digital organisieren. Das gerichtliche Scheidungsverfahren selbst bleibt davon unberührt.

Das können Sie digital mit mir erledigen

Diese Schritte bleiben beim Familiengericht

Die Online-Scheidung ermöglicht Ihnen damit eine weitgehend ortsunabhängige Zusammenarbeit mit mir. Das eigentliche Scheidungsverfahren findet weiterhin vor dem zuständigen Familiengericht statt.

Ihre Vorteile bei einer Online-Scheidung

Ortsunabhängig kommunizieren

Sie können sich unabhängig von der Entfernung zu meiner Kanzlei anwaltlich begleiten lassen. Die Abstimmung erfolgt überwiegend per Video, Telefon oder E-Mail.

Weniger Wege im Alltag

Viele Gespräche und Abstimmungen lassen sich erledigen, ohne dass Sie dafür persönlich in die Kanzlei kommen müssen.

Persönlich begleitet

Auch bei digitaler Kommunikation begleite ich Sie persönlich durch Ihr Scheidungsverfahren und stehe Ihnen als feste anwaltliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin für die Online-Scheidung

Ich bin Christina Lorenz, Fachanwältin für Familienrecht in Garmisch-Partenkirchen, und begleite Sie persönlich durch Ihr Scheidungsverfahren. Auch bei einer überwiegend digitalen Zusammenarbeit haben Sie mit mir eine feste anwaltliche Ansprechpartnerin, die Ihren Fall kennt und Sie durch die einzelnen Schritte führt.

Jetzt Scheidungsantrag erstellen lassen

Einfach, schnell und unkompliziert.

Ihre Scheidung: So anonym wie gewünscht, so persönlich wie von Ihnen gewollt.

Füllen Sie das Formular aus oder kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich berate Sie!

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Ihr Name

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Ihre Kontaktdaten

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Häufige Fragen zur Online-Scheidung

In der Regel ordnet das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Ehegatten zum Scheidungstermin an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung in Betracht kommen. Ob dies im konkreten Verfahren möglich ist, entscheidet das zuständige Gericht.

Für die Vorbereitung benötige ich zunächst einige Angaben zu Ihrer Ehe und Trennung sowie die erforderlichen Unterlagen. Dazu können beispielsweise die Heiratsurkunde und Angaben zu gemeinsamen Kindern gehören. Welche Unterlagen in Ihrem Fall tatsächlich benötigt werden, kläre ich individuell mit Ihnen.

Ja. Die anwaltliche Zusammenarbeit kann unabhängig von Ihrem Wohnort weitgehend digital erfolgen. Beratung und Abstimmung sind per Video, Telefon oder E-Mail möglich. Das gerichtliche Verfahren findet beim gesetzlich zuständigen Familiengericht statt.

Grundsätzlich kann auch dann eine digitale Zusammenarbeit möglich sein. Bei größeren Streitpunkten, etwa zu Unterhalt, Vermögen oder Angelegenheiten gemeinsamer Kinder, kann jedoch eine intensivere anwaltliche Begleitung erforderlich werden. Ich kläre mit Ihnen, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Ja. Auch bei überwiegend digitaler Kommunikation begleite ich Sie persönlich und stehe Ihnen während des Scheidungsverfahrens als feste anwaltliche Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Ja. Die digitale Begleitung schließt einen persönlichen Termin nicht aus. Wenn ein persönliches Gespräch sinnvoll oder von Ihnen gewünscht ist, können Sie einen Termin mit mir in meiner Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen vereinbaren.

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