Eine einvernehmliche Scheidung spart Kosten, verkürzt das Verfahren und schont alle Beteiligten – auch die Kinder. Dieser Artikel erklärt die sieben wichtigsten Vorteile und zeigt, warum sich eine konstruktive Einigung fast immer lohnt.
Viele Menschen verbinden eine Scheidung automatisch mit Streit, langen Gerichtsverfahren und hohen Kosten. Dieses Bild entspricht in den meisten Fällen nicht der Realität. Die einvernehmliche Scheidung – bei der beide Ehepartner kooperieren und das Verfahren gemeinsam anstreben – ist die mit Abstand häufigste Form der Eheauflösung in Deutschland. Rund 90–95 % aller Scheidungen verlaufen einvernehmlich. Das zeigt: Es ist möglich, auch eine Trennung respektvoll und konstruktiv zu gestalten.
Wer die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung kennt, versteht, warum sich die Mühe lohnt, eine gemeinsame Lösung zu finden – auch wenn die Situation emotional belastend ist. Heute lässt sich eine einvernehmliche Scheidung zudem bequem als Online-Scheidung abwickeln, ohne persönliche Termine in der Kanzlei.
Das deutsche Scheidungsrecht kennt nur einen Scheidungsgrund: die Zerrüttung der Ehe (§§ 1564 ff. BGB). Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Das bedeutet: Das Gericht muss keine weiteren Nachforschungen zum Scheitern der Ehe anstellen – das einjährige Getrenntleben in Kombination mit der Einigkeit beider Ehepartner genügt als Grundlage.
Genau das ist der entscheidende rechtliche Vorteil der einvernehmlichen Scheidung: Das Verfahren ist auf das Notwendigste reduziert. Es gibt keine Beweisaufnahme, keine Zeugenaussagen und keine ausgedehnte Sachverhaltsaufklärung. Der Richter stellt ein paar Fragen, bestätigt die Zerrüttung und spricht die Scheidung aus.
Der wohl greifbarste Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten. Bei einem strittigen Verfahren benötigen beide Ehepartner jeweils einen eigenen Rechtsanwalt – und je mehr Punkte strittig sind, desto mehr Gebühren fallen an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen reicht in der Regel ein einziger Anwalt für den antragstellenden Ehepartner aus. Der andere Ehepartner kann die Zustimmung zur Scheidung auch ohne eigene anwaltliche Vertretung direkt beim Gericht erklären.
Da die Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Verfahrenswert berechnet werden (§ 43 FamGKG), und strittige Folgeverfahren (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) den Verfahrenswert erheblich erhöhen können, lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidung ohne Zusatzanträge bares Geld sparen. Wer sich außerdem auf eine außergerichtliche Regelung der Scheidungsfolgen einigt, vermeidet zusätzliche Verfahrenskosten vollständig.
Ein strittiges Scheidungsverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Jeder strittige Antrag – sei es zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht – verlängert das Verfahren, weil das Gericht jeden dieser Punkte prüfen, Beweise erheben und entscheiden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Zusatzanträge beschränkt sich das Gericht auf den Versorgungsausgleich und die eigentliche Scheidung. Das Verfahren dauert ab Antragstellung in der Regel nur 6–12 Monate – und der eigentliche Gerichtstermin ist nach 10–30 Minuten erledigt.
Eine strittige Scheidung zwingt beide Partner dazu, ihre Positionen gegeneinander zu verteidigen, Vorwürfe zu machen und private Lebensbereiche vor Gericht offenzulegen. Das ist nicht nur emotional zermürbend, sondern verschärft in der Regel auch den Konflikt – und macht eine konstruktive Kommunikation danach noch schwieriger.
Die einvernehmliche Scheidung ermöglicht eine Trennung auf Augenhöhe. Wer gemeinsam den Scheidungsweg geht, muss sich nicht als Gegner betrachten. Das ist besonders dann wichtig, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, weil die Eltern auch nach der Scheidung miteinander kommunizieren und kooperieren müssen.
Bei einem strittigen Verfahren entscheidet am Ende ein Richter – über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgang. Die Parteien haben das Ergebnis nicht mehr in der Hand. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen können beide Ehepartner die wesentlichen Punkte selbst gestalten: durch außergerichtliche Einigungen, notarielle Verträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Das schafft Lösungen, die zu den individuellen Lebensumständen passen – und die beide Seiten akzeptieren können.
Wer eine Scheidung im Streit durchkämpft, tritt danach häufig mit einem tiefen Vertrauensbruch aus dem Verfahren heraus. Das erschwert die Kommunikation erheblich – besonders wenn gemeinsame Kinder eine dauerhafte Elternkooperation erfordern. Eine einvernehmliche Scheidung hingegen schafft eine konstruktivere Grundlage für das Leben nach der Ehe. Beide Partner haben den Prozess gemeinsam gestaltet, was gegenseitigen Respekt signalisiert und die Basis für eine sachliche Kommunikation legt.
Kinder leiden besonders unter elterlichen Konflikten. Je heftiger der Streit zwischen den Eltern, desto größer die psychische Belastung für die Kinder. Eine einvernehmliche Scheidung reduziert das Konfliktpotenzial erheblich – und schützt so die Kinder vor unnötigen Belastungen. Wenn Eltern kooperativ miteinander umgehen, fällt es Kindern deutlich leichter, mit der neuen Familiensituation umzugehen.
Familiensachen vor Gericht sind zwar nicht öffentlich, aber je mehr Punkte strittig sind, desto mehr private Informationen – über Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse – müssen in das Verfahren eingebracht und aktenkundig werden. Eine einvernehmliche Scheidung hält diesen Bereich so klein wie möglich. Was außergerichtlich geregelt wird, muss dem Gericht nicht offengelegt werden.
Ein häufiges Missverständnis: Einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass über alles Einigkeit bestehen muss. Es bedeutet lediglich, dass keine strittigen Anträge beim Gericht gestellt werden. Unterhalt, Zugewinn und andere Folgefragen können die Ehepartner außergerichtlich oder notariell regeln – und trotzdem eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Nur wenn eine der Parteien einen dieser Punkte gerichtlich durchsetzen möchte, wird er Teil des Verfahrens.
Paare ohne gemeinsames Vermögen und ohne Kinder
In diesen Fällen ist die einvernehmliche Scheidung am unkompliziertesten. Es gibt nichts zu verteilen und niemanden, dessen Wohlergehen besonders geschützt werden muss. Das Verfahren kann schnell und kostengünstig abgewickelt werden.
Paare mit gemeinsamen Kindern
Auch hier ist die einvernehmliche Scheidung möglich und empfehlenswert. Solange sich die Eltern über Sorgerecht, Umgang und Unterhalt einigen, muss das Gericht diese Punkte nicht entscheiden. Das schützt die Kinder und vereinfacht das Verfahren erheblich.
Paare mit gemeinsamen Vermögenswerten
Auch bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigem Vermögen ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Die Vermögensfragen können außergerichtlich oder notariell geregelt werden – das Gericht muss sich damit nicht befassen.
Frühzeitig das Gespräch suchen: Je früher beide Partner über die wesentlichen Punkte sprechen, desto weniger verhärten sich die Fronten.
Außergerichtliche Einigung anstreben: Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht lassen sich oft einvernehmlich treffen – das spart Zeit, Geld und Nerven.
Anwaltliche Beratung auch bei einvernehmlicher Scheidung nutzen: Auch wenn nur ein Anwalt zwingend notwendig ist, kann eine rechtliche Beratung beiden Seiten helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Scheidungsfolgenvereinbarung erwägen: Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung gibt beiden Seiten Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.
Die Digitalisierung hat die einvernehmliche Scheidung noch zugänglicher gemacht. Wer heute online eine Scheidung einleiten möchte, kann das ortsunabhängig und ohne persönliche Kanzleitermine tun. Die rechtliche Qualität ist dabei identisch mit einer klassischen Scheidung – es handelt sich lediglich um einen anderen Kommunikationsweg zwischen Mandant und Anwalt. Besonders für Paare, die räumlich weit voneinander oder von ihrer Kanzlei entfernt leben, ist die Online-Scheidung eine erhebliche Erleichterung.
Sie möchten Ihre Scheidung einvernehmlich und unkompliziert abwickeln? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – transparent, diskret und deutschlandweit. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Viele Menschen verbinden eine Scheidung automatisch mit Streit, langen Gerichtsverfahren und hohen Kosten. Dieses Bild entspricht in den meisten Fällen nicht der Realität. Die einvernehmliche Scheidung – bei der beide Ehepartner kooperieren und das Verfahren gemeinsam anstreben – ist die mit Abstand häufigste Form der Eheauflösung in Deutschland. Rund 90–95 % aller Scheidungen verlaufen einvernehmlich. Das zeigt: Es ist möglich, auch eine Trennung respektvoll und konstruktiv zu gestalten.
Wer die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung kennt, versteht, warum sich die Mühe lohnt, eine gemeinsame Lösung zu finden – auch wenn die Situation emotional belastend ist. Heute lässt sich eine einvernehmliche Scheidung zudem bequem als Online-Scheidung abwickeln, ohne persönliche Termine in der Kanzlei.
Das deutsche Scheidungsrecht kennt nur einen Scheidungsgrund: die Zerrüttung der Ehe (§§ 1564 ff. BGB). Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Das bedeutet: Das Gericht muss keine weiteren Nachforschungen zum Scheitern der Ehe anstellen – das einjährige Getrenntleben in Kombination mit der Einigkeit beider Ehepartner genügt als Grundlage.
Genau das ist der entscheidende rechtliche Vorteil der einvernehmlichen Scheidung: Das Verfahren ist auf das Notwendigste reduziert. Es gibt keine Beweisaufnahme, keine Zeugenaussagen und keine ausgedehnte Sachverhaltsaufklärung. Der Richter stellt ein paar Fragen, bestätigt die Zerrüttung und spricht die Scheidung aus.
Der wohl greifbarste Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten. Bei einem strittigen Verfahren benötigen beide Ehepartner jeweils einen eigenen Rechtsanwalt – und je mehr Punkte strittig sind, desto mehr Gebühren fallen an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen reicht in der Regel ein einziger Anwalt für den antragstellenden Ehepartner aus. Der andere Ehepartner kann die Zustimmung zur Scheidung auch ohne eigene anwaltliche Vertretung direkt beim Gericht erklären.
Da die Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Verfahrenswert berechnet werden (§ 43 FamGKG), und strittige Folgeverfahren (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) den Verfahrenswert erheblich erhöhen können, lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidung ohne Zusatzanträge bares Geld sparen. Wer sich außerdem auf eine außergerichtliche Regelung der Scheidungsfolgen einigt, vermeidet zusätzliche Verfahrenskosten vollständig.
Ein strittiges Scheidungsverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Jeder strittige Antrag – sei es zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht – verlängert das Verfahren, weil das Gericht jeden dieser Punkte prüfen, Beweise erheben und entscheiden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Zusatzanträge beschränkt sich das Gericht auf den Versorgungsausgleich und die eigentliche Scheidung. Das Verfahren dauert ab Antragstellung in der Regel nur 6–12 Monate – und der eigentliche Gerichtstermin ist nach 10–30 Minuten erledigt.
Eine strittige Scheidung zwingt beide Partner dazu, ihre Positionen gegeneinander zu verteidigen, Vorwürfe zu machen und private Lebensbereiche vor Gericht offenzulegen. Das ist nicht nur emotional zermürbend, sondern verschärft in der Regel auch den Konflikt – und macht eine konstruktive Kommunikation danach noch schwieriger.
Die einvernehmliche Scheidung ermöglicht eine Trennung auf Augenhöhe. Wer gemeinsam den Scheidungsweg geht, muss sich nicht als Gegner betrachten. Das ist besonders dann wichtig, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, weil die Eltern auch nach der Scheidung miteinander kommunizieren und kooperieren müssen.
Bei einem strittigen Verfahren entscheidet am Ende ein Richter – über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgang. Die Parteien haben das Ergebnis nicht mehr in der Hand. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen können beide Ehepartner die wesentlichen Punkte selbst gestalten: durch außergerichtliche Einigungen, notarielle Verträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Das schafft Lösungen, die zu den individuellen Lebensumständen passen – und die beide Seiten akzeptieren können.
Wer eine Scheidung im Streit durchkämpft, tritt danach häufig mit einem tiefen Vertrauensbruch aus dem Verfahren heraus. Das erschwert die Kommunikation erheblich – besonders wenn gemeinsame Kinder eine dauerhafte Elternkooperation erfordern. Eine einvernehmliche Scheidung hingegen schafft eine konstruktivere Grundlage für das Leben nach der Ehe. Beide Partner haben den Prozess gemeinsam gestaltet, was gegenseitigen Respekt signalisiert und die Basis für eine sachliche Kommunikation legt.
Kinder leiden besonders unter elterlichen Konflikten. Je heftiger der Streit zwischen den Eltern, desto größer die psychische Belastung für die Kinder. Eine einvernehmliche Scheidung reduziert das Konfliktpotenzial erheblich – und schützt so die Kinder vor unnötigen Belastungen. Wenn Eltern kooperativ miteinander umgehen, fällt es Kindern deutlich leichter, mit der neuen Familiensituation umzugehen.
Familiensachen vor Gericht sind zwar nicht öffentlich, aber je mehr Punkte strittig sind, desto mehr private Informationen – über Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse – müssen in das Verfahren eingebracht und aktenkundig werden. Eine einvernehmliche Scheidung hält diesen Bereich so klein wie möglich. Was außergerichtlich geregelt wird, muss dem Gericht nicht offengelegt werden.
Ein häufiges Missverständnis: Einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass über alles Einigkeit bestehen muss. Es bedeutet lediglich, dass keine strittigen Anträge beim Gericht gestellt werden. Unterhalt, Zugewinn und andere Folgefragen können die Ehepartner außergerichtlich oder notariell regeln – und trotzdem eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Nur wenn eine der Parteien einen dieser Punkte gerichtlich durchsetzen möchte, wird er Teil des Verfahrens.
Paare ohne gemeinsames Vermögen und ohne Kinder
In diesen Fällen ist die einvernehmliche Scheidung am unkompliziertesten. Es gibt nichts zu verteilen und niemanden, dessen Wohlergehen besonders geschützt werden muss. Das Verfahren kann schnell und kostengünstig abgewickelt werden.
Paare mit gemeinsamen Kindern
Auch hier ist die einvernehmliche Scheidung möglich und empfehlenswert. Solange sich die Eltern über Sorgerecht, Umgang und Unterhalt einigen, muss das Gericht diese Punkte nicht entscheiden. Das schützt die Kinder und vereinfacht das Verfahren erheblich.
Paare mit gemeinsamen Vermögenswerten
Auch bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigem Vermögen ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Die Vermögensfragen können außergerichtlich oder notariell geregelt werden – das Gericht muss sich damit nicht befassen.
Frühzeitig das Gespräch suchen: Je früher beide Partner über die wesentlichen Punkte sprechen, desto weniger verhärten sich die Fronten.
Außergerichtliche Einigung anstreben: Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht lassen sich oft einvernehmlich treffen – das spart Zeit, Geld und Nerven.
Anwaltliche Beratung auch bei einvernehmlicher Scheidung nutzen: Auch wenn nur ein Anwalt zwingend notwendig ist, kann eine rechtliche Beratung beiden Seiten helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Scheidungsfolgenvereinbarung erwägen: Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung gibt beiden Seiten Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.
Die Digitalisierung hat die einvernehmliche Scheidung noch zugänglicher gemacht. Wer heute online eine Scheidung einleiten möchte, kann das ortsunabhängig und ohne persönliche Kanzleitermine tun. Die rechtliche Qualität ist dabei identisch mit einer klassischen Scheidung – es handelt sich lediglich um einen anderen Kommunikationsweg zwischen Mandant und Anwalt. Besonders für Paare, die räumlich weit voneinander oder von ihrer Kanzlei entfernt leben, ist die Online-Scheidung eine erhebliche Erleichterung.
Sie möchten Ihre Scheidung einvernehmlich und unkompliziert abwickeln? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – transparent, diskret und deutschlandweit. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Teilen
Click Scheidung
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to