Checkliste einvernehmliche Scheidung: Alles, was Sie vorbereiten müssen

Wer gut vorbereitet in das Scheidungsverfahren geht, spart Zeit, Nerven und oft auch Geld. Diese Checkliste führt Sie durch alle fünf Phasen – von der Dokumentenvorbereitung über die Klärung der Scheidungsfolgen bis zu den wichtigsten To-dos nach der Scheidung.

checkliste einvernehmliche scheidung

Das Wichtigste auf einen Blick

Warum eine Checkliste hilft

Das Ende einer Ehe ist emotional belastend – und in dieser Situation fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Was muss wann erledigt werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Was sollte vor der Scheidung geregelt sein? Eine strukturierte Checkliste gibt Orientierung und das Gefühl, die Kontrolle über den Prozess zu behalten.

Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung – bei der beide Partner kooperieren und das Verfahren so unkompliziert wie möglich gestalten wollen – lohnt es sich, frühzeitig zu planen. Wer die erforderlichen Dokumente rechtzeitig zusammenstellt und offene Fragen im Vorfeld klärt, kann das Verfahren deutlich beschleunigen – und den Scheidungsantrag ohne unnötige Verzögerungen auf den Weg bringen.

Was das Gesetz von Ihnen verlangt

Das Scheidungsverfahren in Deutschland ist klar geregelt. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Das Verfahren setzt voraus, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und – bei einvernehmlicher Scheidung – beide Partner der Scheidung zustimmen.

Das Gericht bearbeitet im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch den Versorgungsausgleich. Andere Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht werden nur dann zum Gerichtsthema, wenn ein Ehepartner einen entsprechenden Antrag stellt.

Checkliste Teil 1: Vorbereitungsphase (während des Trennungsjahres)

Trennung dokumentieren

  • Trennungszeitpunkt festhalten: Notieren Sie sich das genaue Datum der Trennung. Halten Sie es schriftlich fest – etwa durch eine kurze E-Mail oder einen Brief an den Ehepartner.
  • Trennung innerhalb der Wohnung belegen (falls zutreffend): Wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben, aber getrennt, dokumentieren Sie die Trennung von Tisch und Bett so gut wie möglich (getrennte Zimmer, getrennte Einkäufe, getrennte Konten). Achten Sie darauf, dass auch der Trennungswille nach außen erkennbar ist.

Persönliche Unterlagen zusammenstellen

  • Heiratsurkunde: Das Original oder eine beglaubigte Kopie. Liegt keine vor, kann eine neue beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder: Werden für den Scheidungsantrag benötigt, sofern Kinder aus der Ehe vorhanden sind.
  • Personalausweis / Reisepass: Zur Identifikation.

Finanzielle Unterlagen vorbereiten

  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate für beide Ehepartner. Diese werden für die Berechnung des Verfahrenswerts und ggf. für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe benötigt.
  • Steuerbescheide: Die letzten Einkommensteuerbescheide können ebenfalls relevant sein, insbesondere bei Selbstständigen oder schwankendem Einkommen.
  • Kontoauszüge: Bei einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe sind aktuelle Kontoauszüge erforderlich.

Wohnsituation klären

  • Neue Adresse: Wenn einer der Ehepartner ausgezogen ist, aktuelle Adressen beider Partner notieren.
  • Letzte gemeinsame Adresse: Diese wird für den Scheidungsantrag und die Zuständigkeit des Gerichts benötigt.

Checkliste Teil 2: Scheidungsfolgen klären

Einer der wichtigsten Vorbereitungsschritte ist die Klärung der Scheidungsfolgen – also aller Fragen, die mit der Ehe zusammenhängen und nach der Scheidung geregelt sein müssen.

Versorgungsausgleich

  • Rentenansprüche ermitteln: Wissen Sie, bei welchen Rentenversicherungsträgern Sie und Ihr Ehepartner versichert sind?
  • Entscheidung zum Versorgungsausgleich: Soll er durchgeführt werden (Standardfall) oder ausgeschlossen werden? Das sollte mit dem Anwalt besprochen werden.

Unterhalt

  • Trennungsunterhalt klären: Während der Trennungszeit kann ein Ehepartner vom anderen Unterhalt verlangen, wenn er finanziell bedürftig ist.
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt geschuldet sein. Wollen Sie dies vor Gericht beantragen oder außergerichtlich regeln?

Zugewinnausgleich

  • Vermögensübersicht erstellen: Welches Vermögen haben Sie jeweils in die Ehe eingebracht, welches wurde während der Ehe erworben?
  • Einigung oder notarielle Regelung: Wollen Sie den Zugewinn außergerichtlich einvernehmlich regeln?

Gemeinsame Kinder: Sorgerecht und Umgang

  • Sorgerecht: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung in der Regel bestehen, solange kein Antrag auf Alleinsorge gestellt wird.
  • Umgangsregelung: Haben Sie eine Vereinbarung darüber, wie der Umgang mit den Kindern nach der Scheidung aussehen soll?
  • Kindesunterhalt: Wer zahlt wie viel Unterhalt für die gemeinsamen Kinder?

Ehewohnung

  • Wohnungsfrage klären: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Handelt es sich um Eigentum oder Miete?
  • Mietvertrag anpassen: Falls die Wohnung gemietet ist und beide Ehepartner Mieter sind, muss der Mietvertrag ggf. angepasst werden.
  • Hausratsaufteilung: Haben Sie sich über die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats verständigt?

Checkliste Teil 3: Anwalt beauftragen

  • Anwalt für Familienrecht auswählen: Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Bei einer Online-Scheidung können Sie einen Anwalt bundesweit beauftragen.
  • Erstberatung vereinbaren: Für die Kontaktaufnahme genügen Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  • Kostenberechnung einholen: Lassen Sie sich vorab eine transparente Aufstellung der voraussichtlichen Scheidungskosten erstellen.
  • Verfahrenskostenhilfe prüfen: Falls Sie die Kosten nicht vollständig tragen können, prüfen Sie gemeinsam mit dem Anwalt, ob Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann.

Checkliste Teil 4: Das Gerichtsverfahren

  • Scheidungsantrag einreichen lassen: Ihr Anwalt reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
  • Fragebogen des Gerichts ausfüllen: Das Gericht sendet im Rahmen des Versorgungsausgleichs Fragebögen an beide Ehepartner. Bitte füllen Sie diese vollständig und zügig aus.
  • Post vom Gericht beachten: Öffnen Sie gerichtliche Post zeitnah und leiten Sie sie ggf. an Ihren Anwalt weiter.
  • Scheidungstermin wahrnehmen: Der Termin dauert in der Regel nur 10–30 Minuten.
  • Auf Rechtsmittel verzichten: Um die Scheidung sofort rechtskräftig werden zu lassen, können beide Seiten am Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten.

Checkliste Teil 5: Nach der Scheidung

  • Beglaubigte Abschrift des Scheidungsbeschlusses aufbewahren: Diese dient als Nachweis der Scheidung bei Behörden, Banken und Versicherungen.
  • Namensfrage klären: Eine Namensänderung muss beim Standesamt beantragt werden.
  • Krankenversicherung regeln: Die Mitversicherung über den Ehepartner endet mit der Scheidung.
  • Nachlassplanung überprüfen: Nach der Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ex-Ehepartners. Testament, Erbvertrag und Patientenverfügung sollten aktualisiert werden.
  • Vorsorgevollmacht aktualisieren: Falls der Ex-Ehepartner als Bevollmächtigter eingetragen war, sollte die Vollmacht geändert werden.
  • Bankkonten und Daueraufträge anpassen.
  • Steuerliche Situation klären: Die Möglichkeit der steuerlichen Zusammenveranlagung entfällt bereits mit dem dauerhaften Getrenntleben der Ehegatten (§ 26 Abs. 1 EStG). Eine gemeinsame Veranlagung ist letztmals für das Kalenderjahr der Trennung möglich – sofern die Ehegatten in diesem Jahr noch zumindest zeitweise zusammengelebt haben. Bereits im Folgejahr ist eine Zusammenveranlagung ausgeschlossen, auch wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist. Ein Steuerberater kann hier weiterhelfen.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Trennungsdatum nicht dokumentiert: Wer den genauen Trennungszeitpunkt nicht belegen kann, riskiert Streitigkeiten. Halten Sie das Datum schriftlich fest.

Unterlagen nicht vollständig: Fehlende Heiratsurkunden oder Einkommensnachweise verzögern das Verfahren. Stellen Sie alles rechtzeitig zusammen.

Scheidungsfolgen nicht besprochen: Wer Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht erst nach der Scheidung thematisiert, kann in unnötige Streitigkeiten geraten.

Versorgungsausgleich vergessen: Der Versorgungsausgleich ist automatischer Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Stellen Sie sicher, dass alle Versicherungen bekannt sind.

Keine Vorsorge für die Zeit nach der Scheidung: Viele vergessen, nach der Scheidung Testament, Vollmachten und Versicherungen zu aktualisieren.

Aktuelle Entwicklungen

Die Möglichkeiten zur digitalen Organisation einer Scheidung haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Mandanten können heute alle Dokumente digital übermitteln, Beratungsgespräche per Videokonferenz führen und den gesamten Schriftverkehr mit dem Anwalt online abwickeln. Das macht die Vorbereitung einer Scheidung deutlich komfortabler – und ermöglicht es, auch ohne Kanzlei vor Ort kompetente anwaltliche Unterstützung zu erhalten.

Sie möchten Ihre Scheidung gut vorbereitet angehen? Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses – transparent, unkompliziert und deutschlandweit. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Warum eine Checkliste hilft

Das Ende einer Ehe ist emotional belastend – und in dieser Situation fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Was muss wann erledigt werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Was sollte vor der Scheidung geregelt sein? Eine strukturierte Checkliste gibt Orientierung und das Gefühl, die Kontrolle über den Prozess zu behalten.

Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung – bei der beide Partner kooperieren und das Verfahren so unkompliziert wie möglich gestalten wollen – lohnt es sich, frühzeitig zu planen. Wer die erforderlichen Dokumente rechtzeitig zusammenstellt und offene Fragen im Vorfeld klärt, kann das Verfahren deutlich beschleunigen – und den Scheidungsantrag ohne unnötige Verzögerungen auf den Weg bringen.

Was das Gesetz von Ihnen verlangt

Das Scheidungsverfahren in Deutschland ist klar geregelt. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Das Verfahren setzt voraus, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und – bei einvernehmlicher Scheidung – beide Partner der Scheidung zustimmen.

Das Gericht bearbeitet im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch den Versorgungsausgleich. Andere Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht werden nur dann zum Gerichtsthema, wenn ein Ehepartner einen entsprechenden Antrag stellt.

Checkliste Teil 1: Vorbereitungsphase (während des Trennungsjahres)

Trennung dokumentieren

  • Trennungszeitpunkt festhalten: Notieren Sie sich das genaue Datum der Trennung. Halten Sie es schriftlich fest – etwa durch eine kurze E-Mail oder einen Brief an den Ehepartner.
  • Trennung innerhalb der Wohnung belegen (falls zutreffend): Wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben, aber getrennt, dokumentieren Sie die Trennung von Tisch und Bett so gut wie möglich (getrennte Zimmer, getrennte Einkäufe, getrennte Konten). Achten Sie darauf, dass auch der Trennungswille nach außen erkennbar ist.

Persönliche Unterlagen zusammenstellen

  • Heiratsurkunde: Das Original oder eine beglaubigte Kopie. Liegt keine vor, kann eine neue beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder: Werden für den Scheidungsantrag benötigt, sofern Kinder aus der Ehe vorhanden sind.
  • Personalausweis / Reisepass: Zur Identifikation.

Finanzielle Unterlagen vorbereiten

  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate für beide Ehepartner. Diese werden für die Berechnung des Verfahrenswerts und ggf. für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe benötigt.
  • Steuerbescheide: Die letzten Einkommensteuerbescheide können ebenfalls relevant sein, insbesondere bei Selbstständigen oder schwankendem Einkommen.
  • Kontoauszüge: Bei einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe sind aktuelle Kontoauszüge erforderlich.

Wohnsituation klären

  • Neue Adresse: Wenn einer der Ehepartner ausgezogen ist, aktuelle Adressen beider Partner notieren.
  • Letzte gemeinsame Adresse: Diese wird für den Scheidungsantrag und die Zuständigkeit des Gerichts benötigt.

Checkliste Teil 2: Scheidungsfolgen klären

Einer der wichtigsten Vorbereitungsschritte ist die Klärung der Scheidungsfolgen – also aller Fragen, die mit der Ehe zusammenhängen und nach der Scheidung geregelt sein müssen.

Versorgungsausgleich

  • Rentenansprüche ermitteln: Wissen Sie, bei welchen Rentenversicherungsträgern Sie und Ihr Ehepartner versichert sind?
  • Entscheidung zum Versorgungsausgleich: Soll er durchgeführt werden (Standardfall) oder ausgeschlossen werden? Das sollte mit dem Anwalt besprochen werden.

Unterhalt

  • Trennungsunterhalt klären: Während der Trennungszeit kann ein Ehepartner vom anderen Unterhalt verlangen, wenn er finanziell bedürftig ist.
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt geschuldet sein. Wollen Sie dies vor Gericht beantragen oder außergerichtlich regeln?

Zugewinnausgleich

  • Vermögensübersicht erstellen: Welches Vermögen haben Sie jeweils in die Ehe eingebracht, welches wurde während der Ehe erworben?
  • Einigung oder notarielle Regelung: Wollen Sie den Zugewinn außergerichtlich einvernehmlich regeln?

Gemeinsame Kinder: Sorgerecht und Umgang

  • Sorgerecht: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung in der Regel bestehen, solange kein Antrag auf Alleinsorge gestellt wird.
  • Umgangsregelung: Haben Sie eine Vereinbarung darüber, wie der Umgang mit den Kindern nach der Scheidung aussehen soll?
  • Kindesunterhalt: Wer zahlt wie viel Unterhalt für die gemeinsamen Kinder?

Ehewohnung

  • Wohnungsfrage klären: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Handelt es sich um Eigentum oder Miete?
  • Mietvertrag anpassen: Falls die Wohnung gemietet ist und beide Ehepartner Mieter sind, muss der Mietvertrag ggf. angepasst werden.
  • Hausratsaufteilung: Haben Sie sich über die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats verständigt?

Checkliste Teil 3: Anwalt beauftragen

  • Anwalt für Familienrecht auswählen: Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Bei einer Online-Scheidung können Sie einen Anwalt bundesweit beauftragen.
  • Erstberatung vereinbaren: Für die Kontaktaufnahme genügen Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  • Kostenberechnung einholen: Lassen Sie sich vorab eine transparente Aufstellung der voraussichtlichen Scheidungskosten erstellen.
  • Verfahrenskostenhilfe prüfen: Falls Sie die Kosten nicht vollständig tragen können, prüfen Sie gemeinsam mit dem Anwalt, ob Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann.

Checkliste Teil 4: Das Gerichtsverfahren

  • Scheidungsantrag einreichen lassen: Ihr Anwalt reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
  • Fragebogen des Gerichts ausfüllen: Das Gericht sendet im Rahmen des Versorgungsausgleichs Fragebögen an beide Ehepartner. Bitte füllen Sie diese vollständig und zügig aus.
  • Post vom Gericht beachten: Öffnen Sie gerichtliche Post zeitnah und leiten Sie sie ggf. an Ihren Anwalt weiter.
  • Scheidungstermin wahrnehmen: Der Termin dauert in der Regel nur 10–30 Minuten.
  • Auf Rechtsmittel verzichten: Um die Scheidung sofort rechtskräftig werden zu lassen, können beide Seiten am Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichten.

Checkliste Teil 5: Nach der Scheidung

  • Beglaubigte Abschrift des Scheidungsbeschlusses aufbewahren: Diese dient als Nachweis der Scheidung bei Behörden, Banken und Versicherungen.
  • Namensfrage klären: Eine Namensänderung muss beim Standesamt beantragt werden.
  • Krankenversicherung regeln: Die Mitversicherung über den Ehepartner endet mit der Scheidung.
  • Nachlassplanung überprüfen: Nach der Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ex-Ehepartners. Testament, Erbvertrag und Patientenverfügung sollten aktualisiert werden.
  • Vorsorgevollmacht aktualisieren: Falls der Ex-Ehepartner als Bevollmächtigter eingetragen war, sollte die Vollmacht geändert werden.
  • Bankkonten und Daueraufträge anpassen.
  • Steuerliche Situation klären: Die Möglichkeit der steuerlichen Zusammenveranlagung entfällt bereits mit dem dauerhaften Getrenntleben der Ehegatten (§ 26 Abs. 1 EStG). Eine gemeinsame Veranlagung ist letztmals für das Kalenderjahr der Trennung möglich – sofern die Ehegatten in diesem Jahr noch zumindest zeitweise zusammengelebt haben. Bereits im Folgejahr ist eine Zusammenveranlagung ausgeschlossen, auch wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist. Ein Steuerberater kann hier weiterhelfen.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Trennungsdatum nicht dokumentiert: Wer den genauen Trennungszeitpunkt nicht belegen kann, riskiert Streitigkeiten. Halten Sie das Datum schriftlich fest.

Unterlagen nicht vollständig: Fehlende Heiratsurkunden oder Einkommensnachweise verzögern das Verfahren. Stellen Sie alles rechtzeitig zusammen.

Scheidungsfolgen nicht besprochen: Wer Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht erst nach der Scheidung thematisiert, kann in unnötige Streitigkeiten geraten.

Versorgungsausgleich vergessen: Der Versorgungsausgleich ist automatischer Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Stellen Sie sicher, dass alle Versicherungen bekannt sind.

Keine Vorsorge für die Zeit nach der Scheidung: Viele vergessen, nach der Scheidung Testament, Vollmachten und Versicherungen zu aktualisieren.

Aktuelle Entwicklungen

Die Möglichkeiten zur digitalen Organisation einer Scheidung haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Mandanten können heute alle Dokumente digital übermitteln, Beratungsgespräche per Videokonferenz führen und den gesamten Schriftverkehr mit dem Anwalt online abwickeln. Das macht die Vorbereitung einer Scheidung deutlich komfortabler – und ermöglicht es, auch ohne Kanzlei vor Ort kompetente anwaltliche Unterstützung zu erhalten.

Sie möchten Ihre Scheidung gut vorbereitet angehen? Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses – transparent, unkompliziert und deutschlandweit. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Die Heiratsurkunde und die Einkommensnachweise beider Ehepartner sind die zentralen Dokumente für den Scheidungsantrag. Ohne die Heiratsurkunde kann kein Antrag gestellt werden.
Wir unterstützen Sie dabei. Im Erstgespräch erhalten Sie eine genaue Liste der erforderlichen Unterlagen, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Eine neue Heiratsurkunde kann beim zuständigen Standesamt (in der Regel am Ort der Eheschließung) beantragt werden. Wir können Sie dabei unterstützen.
Nein – der Zugewinnausgleich ist kein automatischer Teil des Scheidungsverfahrens. Er muss gesondert beantragt oder außergerichtlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage vor oder während des Verfahrens zu klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Solange keine gerichtliche Regelung beantragt wird, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Wenn eine Einigung nicht erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, das Jugendamt oder das Familiengericht einzuschalten. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen.
Eine schriftliche Trennungsvereinbarung, in der Unterhalt, Nutzung der gemeinsamen Wohnung und weitere Punkte geregelt werden, kann sinnvoll sein und spätere Konflikte vermeiden. Wir beraten Sie dazu gerne.
In der Regel nein. Ausnahmen können sich ergeben, wenn der Ehepartner im selben Unternehmen beschäftigt ist oder wenn sich steuerliche Änderungen auf die Lohnsteuerklasse auswirken.
Nach der Scheidung entfällt die Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung. Eine Änderung der Steuerklasse muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wir empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Gemeinsame Versicherungen müssen nach der Scheidung überprüft und ggf. angepasst oder aufgeteilt werden. Informieren Sie Ihre Versicherungen zeitnah über die veränderte Situation.
Der Scheidungsbeschluss sollte dauerhaft aufbewahrt werden. Weitere Unterlagen (Steuerbescheide, Kontoauszüge) sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, da nachträgliche Ansprüche entstehen können.

Teilen

Inhalt

Verwandte Beiträge

unterschied ehevertrag scheidungsfolgenvereinbarung
Beide Instrumente regeln Scheidungsfolgen – aber zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlicher Funktion. Dieser Artikel erklärt die wesentlichen Unterschiede, zeigt typische Anwendungsfälle und gibt praktische Empfehlungen für beide Situationen.
scheidungsfolgenvereinbarung nachteile
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein mächtiges Instrument – aber auch eines mit Risiken. Dieser Artikel erklärt sieben typische Nachteile, von Formfehlern über Vollstreckungsprobleme bis zu einseitigen Ergebnissen durch Verhandlungsungleichgewicht.
wie wird bei einer scheidung der versorgungsausgleich berechnet
Die Berechnung erfolgt in fünf Schritten – von der Bestimmung der Ehezeit über die Erfassung aller Anrechte bis zur internen Teilung. Dieser Artikel erklärt das Prinzip verständlich, zeigt ein konkretes Rechenbeispiel und gibt praktische Tipps.

Jetzt Scheidungsantrag starten

1
2
3

Ihr Name

Ihr Name

Ihre Kontaktdaten

Ihre Adresse