Vorteile der einvernehmlichen Scheidung: Warum der gemeinsame Weg der bessere ist

Eine einvernehmliche Scheidung spart Kosten, verkürzt das Verfahren und schont alle Beteiligten – auch die Kinder. Dieser Artikel erklärt die sieben wichtigsten Vorteile und zeigt, warum sich eine konstruktive Einigung fast immer lohnt.

vorteile einvernehmliche scheidung

Das Wichtigste auf einen Blick

Scheidung muss kein Rosenkrieg sein

Viele Menschen verbinden eine Scheidung automatisch mit Streit, langen Gerichtsverfahren und hohen Kosten. Dieses Bild entspricht in den meisten Fällen nicht der Realität. Die einvernehmliche Scheidung – bei der beide Ehepartner kooperieren und das Verfahren gemeinsam anstreben – ist die mit Abstand häufigste Form der Eheauflösung in Deutschland. Rund 90–95 % aller Scheidungen verlaufen einvernehmlich. Das zeigt: Es ist möglich, auch eine Trennung respektvoll und konstruktiv zu gestalten.

Wer die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung kennt, versteht, warum sich die Mühe lohnt, eine gemeinsame Lösung zu finden – auch wenn die Situation emotional belastend ist. Heute lässt sich eine einvernehmliche Scheidung zudem bequem als Online-Scheidung abwickeln, ohne persönliche Termine in der Kanzlei.

Was das Gesetz zur einvernehmlichen Scheidung sagt

Das deutsche Scheidungsrecht kennt nur einen Scheidungsgrund: die Zerrüttung der Ehe (§§ 1564 ff. BGB). Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Das bedeutet: Das Gericht muss keine weiteren Nachforschungen zum Scheitern der Ehe anstellen – das einjährige Getrenntleben in Kombination mit der Einigkeit beider Ehepartner genügt als Grundlage.

Genau das ist der entscheidende rechtliche Vorteil der einvernehmlichen Scheidung: Das Verfahren ist auf das Notwendigste reduziert. Es gibt keine Beweisaufnahme, keine Zeugenaussagen und keine ausgedehnte Sachverhaltsaufklärung. Der Richter stellt ein paar Fragen, bestätigt die Zerrüttung und spricht die Scheidung aus.

Vorteil 1: Geringere Kosten

Der wohl greifbarste Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten. Bei einem strittigen Verfahren benötigen beide Ehepartner jeweils einen eigenen Rechtsanwalt – und je mehr Punkte strittig sind, desto mehr Gebühren fallen an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen reicht in der Regel ein einziger Anwalt für den antragstellenden Ehepartner aus. Der andere Ehepartner kann die Zustimmung zur Scheidung auch ohne eigene anwaltliche Vertretung direkt beim Gericht erklären.

Da die Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Verfahrenswert berechnet werden (§ 43 FamGKG), und strittige Folgeverfahren (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) den Verfahrenswert erheblich erhöhen können, lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidung ohne Zusatzanträge bares Geld sparen. Wer sich außerdem auf eine außergerichtliche Regelung der Scheidungsfolgen einigt, vermeidet zusätzliche Verfahrenskosten vollständig.

Vorteil 2: Kürzere Verfahrensdauer

Ein strittiges Scheidungsverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Jeder strittige Antrag – sei es zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht – verlängert das Verfahren, weil das Gericht jeden dieser Punkte prüfen, Beweise erheben und entscheiden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Zusatzanträge beschränkt sich das Gericht auf den Versorgungsausgleich und die eigentliche Scheidung. Das Verfahren dauert ab Antragstellung in der Regel nur 6–12 Monate – und der eigentliche Gerichtstermin ist nach 10–30 Minuten erledigt.

Vorteil 3: Geringere emotionale Belastung

Eine strittige Scheidung zwingt beide Partner dazu, ihre Positionen gegeneinander zu verteidigen, Vorwürfe zu machen und private Lebensbereiche vor Gericht offenzulegen. Das ist nicht nur emotional zermürbend, sondern verschärft in der Regel auch den Konflikt – und macht eine konstruktive Kommunikation danach noch schwieriger.

Die einvernehmliche Scheidung ermöglicht eine Trennung auf Augenhöhe. Wer gemeinsam den Scheidungsweg geht, muss sich nicht als Gegner betrachten. Das ist besonders dann wichtig, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, weil die Eltern auch nach der Scheidung miteinander kommunizieren und kooperieren müssen.

Vorteil 4: Mehr Kontrolle über das Ergebnis

Bei einem strittigen Verfahren entscheidet am Ende ein Richter – über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgang. Die Parteien haben das Ergebnis nicht mehr in der Hand. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen können beide Ehepartner die wesentlichen Punkte selbst gestalten: durch außergerichtliche Einigungen, notarielle Verträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Das schafft Lösungen, die zu den individuellen Lebensumständen passen – und die beide Seiten akzeptieren können.

Vorteil 5: Bessere Grundlage für die Zeit nach der Scheidung

Wer eine Scheidung im Streit durchkämpft, tritt danach häufig mit einem tiefen Vertrauensbruch aus dem Verfahren heraus. Das erschwert die Kommunikation erheblich – besonders wenn gemeinsame Kinder eine dauerhafte Elternkooperation erfordern. Eine einvernehmliche Scheidung hingegen schafft eine konstruktivere Grundlage für das Leben nach der Ehe. Beide Partner haben den Prozess gemeinsam gestaltet, was gegenseitigen Respekt signalisiert und die Basis für eine sachliche Kommunikation legt.

Vorteil 6: Schutz der Kinder

Kinder leiden besonders unter elterlichen Konflikten. Je heftiger der Streit zwischen den Eltern, desto größer die psychische Belastung für die Kinder. Eine einvernehmliche Scheidung reduziert das Konfliktpotenzial erheblich – und schützt so die Kinder vor unnötigen Belastungen. Wenn Eltern kooperativ miteinander umgehen, fällt es Kindern deutlich leichter, mit der neuen Familiensituation umzugehen.

Vorteil 7: Diskretion und Privatsphäre

Familiensachen vor Gericht sind zwar nicht öffentlich, aber je mehr Punkte strittig sind, desto mehr private Informationen – über Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse – müssen in das Verfahren eingebracht und aktenkundig werden. Eine einvernehmliche Scheidung hält diesen Bereich so klein wie möglich. Was außergerichtlich geregelt wird, muss dem Gericht nicht offengelegt werden.

Einvernehmliche Scheidung und strittige Punkte: Kein Widerspruch

Ein häufiges Missverständnis: Einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass über alles Einigkeit bestehen muss. Es bedeutet lediglich, dass keine strittigen Anträge beim Gericht gestellt werden. Unterhalt, Zugewinn und andere Folgefragen können die Ehepartner außergerichtlich oder notariell regeln – und trotzdem eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Nur wenn eine der Parteien einen dieser Punkte gerichtlich durchsetzen möchte, wird er Teil des Verfahrens.

Typische Fallkonstellationen

Paare ohne gemeinsames Vermögen und ohne Kinder

In diesen Fällen ist die einvernehmliche Scheidung am unkompliziertesten. Es gibt nichts zu verteilen und niemanden, dessen Wohlergehen besonders geschützt werden muss. Das Verfahren kann schnell und kostengünstig abgewickelt werden.

Paare mit gemeinsamen Kindern

Auch hier ist die einvernehmliche Scheidung möglich und empfehlenswert. Solange sich die Eltern über Sorgerecht, Umgang und Unterhalt einigen, muss das Gericht diese Punkte nicht entscheiden. Das schützt die Kinder und vereinfacht das Verfahren erheblich.

Paare mit gemeinsamen Vermögenswerten

Auch bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigem Vermögen ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Die Vermögensfragen können außergerichtlich oder notariell geregelt werden – das Gericht muss sich damit nicht befassen.

Praktische Tipps

Frühzeitig das Gespräch suchen: Je früher beide Partner über die wesentlichen Punkte sprechen, desto weniger verhärten sich die Fronten.

Außergerichtliche Einigung anstreben: Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht lassen sich oft einvernehmlich treffen – das spart Zeit, Geld und Nerven.

Anwaltliche Beratung auch bei einvernehmlicher Scheidung nutzen: Auch wenn nur ein Anwalt zwingend notwendig ist, kann eine rechtliche Beratung beiden Seiten helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Scheidungsfolgenvereinbarung erwägen: Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung gibt beiden Seiten Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Aktuelle Entwicklungen

Die Digitalisierung hat die einvernehmliche Scheidung noch zugänglicher gemacht. Wer heute online eine Scheidung einleiten möchte, kann das ortsunabhängig und ohne persönliche Kanzleitermine tun. Die rechtliche Qualität ist dabei identisch mit einer klassischen Scheidung – es handelt sich lediglich um einen anderen Kommunikationsweg zwischen Mandant und Anwalt. Besonders für Paare, die räumlich weit voneinander oder von ihrer Kanzlei entfernt leben, ist die Online-Scheidung eine erhebliche Erleichterung.

Checkliste: Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

  • Trennungsjahr vollständig abgelaufen
  • Beide Ehepartner stimmen der Scheidung zu
  • Keine strittigen Anträge geplant (oder Scheidungsfolgen außergerichtlich geregelt)
  • Anwalt für den Scheidungsantrag beauftragt
  • Verfahrenskostenhilfe ggf. geprüft

Sie möchten Ihre Scheidung einvernehmlich und unkompliziert abwickeln? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – transparent, diskret und deutschlandweit. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Scheidung muss kein Rosenkrieg sein

Viele Menschen verbinden eine Scheidung automatisch mit Streit, langen Gerichtsverfahren und hohen Kosten. Dieses Bild entspricht in den meisten Fällen nicht der Realität. Die einvernehmliche Scheidung – bei der beide Ehepartner kooperieren und das Verfahren gemeinsam anstreben – ist die mit Abstand häufigste Form der Eheauflösung in Deutschland. Rund 90–95 % aller Scheidungen verlaufen einvernehmlich. Das zeigt: Es ist möglich, auch eine Trennung respektvoll und konstruktiv zu gestalten.

Wer die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung kennt, versteht, warum sich die Mühe lohnt, eine gemeinsame Lösung zu finden – auch wenn die Situation emotional belastend ist. Heute lässt sich eine einvernehmliche Scheidung zudem bequem als Online-Scheidung abwickeln, ohne persönliche Termine in der Kanzlei.

Was das Gesetz zur einvernehmlichen Scheidung sagt

Das deutsche Scheidungsrecht kennt nur einen Scheidungsgrund: die Zerrüttung der Ehe (§§ 1564 ff. BGB). Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Das bedeutet: Das Gericht muss keine weiteren Nachforschungen zum Scheitern der Ehe anstellen – das einjährige Getrenntleben in Kombination mit der Einigkeit beider Ehepartner genügt als Grundlage.

Genau das ist der entscheidende rechtliche Vorteil der einvernehmlichen Scheidung: Das Verfahren ist auf das Notwendigste reduziert. Es gibt keine Beweisaufnahme, keine Zeugenaussagen und keine ausgedehnte Sachverhaltsaufklärung. Der Richter stellt ein paar Fragen, bestätigt die Zerrüttung und spricht die Scheidung aus.

Vorteil 1: Geringere Kosten

Der wohl greifbarste Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung sind die Kosten. Bei einem strittigen Verfahren benötigen beide Ehepartner jeweils einen eigenen Rechtsanwalt – und je mehr Punkte strittig sind, desto mehr Gebühren fallen an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen reicht in der Regel ein einziger Anwalt für den antragstellenden Ehepartner aus. Der andere Ehepartner kann die Zustimmung zur Scheidung auch ohne eigene anwaltliche Vertretung direkt beim Gericht erklären.

Da die Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Verfahrenswert berechnet werden (§ 43 FamGKG), und strittige Folgeverfahren (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) den Verfahrenswert erheblich erhöhen können, lässt sich durch eine einvernehmliche Scheidung ohne Zusatzanträge bares Geld sparen. Wer sich außerdem auf eine außergerichtliche Regelung der Scheidungsfolgen einigt, vermeidet zusätzliche Verfahrenskosten vollständig.

Vorteil 2: Kürzere Verfahrensdauer

Ein strittiges Scheidungsverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Jeder strittige Antrag – sei es zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht – verlängert das Verfahren, weil das Gericht jeden dieser Punkte prüfen, Beweise erheben und entscheiden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Zusatzanträge beschränkt sich das Gericht auf den Versorgungsausgleich und die eigentliche Scheidung. Das Verfahren dauert ab Antragstellung in der Regel nur 6–12 Monate – und der eigentliche Gerichtstermin ist nach 10–30 Minuten erledigt.

Vorteil 3: Geringere emotionale Belastung

Eine strittige Scheidung zwingt beide Partner dazu, ihre Positionen gegeneinander zu verteidigen, Vorwürfe zu machen und private Lebensbereiche vor Gericht offenzulegen. Das ist nicht nur emotional zermürbend, sondern verschärft in der Regel auch den Konflikt – und macht eine konstruktive Kommunikation danach noch schwieriger.

Die einvernehmliche Scheidung ermöglicht eine Trennung auf Augenhöhe. Wer gemeinsam den Scheidungsweg geht, muss sich nicht als Gegner betrachten. Das ist besonders dann wichtig, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, weil die Eltern auch nach der Scheidung miteinander kommunizieren und kooperieren müssen.

Vorteil 4: Mehr Kontrolle über das Ergebnis

Bei einem strittigen Verfahren entscheidet am Ende ein Richter – über Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgang. Die Parteien haben das Ergebnis nicht mehr in der Hand. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen können beide Ehepartner die wesentlichen Punkte selbst gestalten: durch außergerichtliche Einigungen, notarielle Verträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Das schafft Lösungen, die zu den individuellen Lebensumständen passen – und die beide Seiten akzeptieren können.

Vorteil 5: Bessere Grundlage für die Zeit nach der Scheidung

Wer eine Scheidung im Streit durchkämpft, tritt danach häufig mit einem tiefen Vertrauensbruch aus dem Verfahren heraus. Das erschwert die Kommunikation erheblich – besonders wenn gemeinsame Kinder eine dauerhafte Elternkooperation erfordern. Eine einvernehmliche Scheidung hingegen schafft eine konstruktivere Grundlage für das Leben nach der Ehe. Beide Partner haben den Prozess gemeinsam gestaltet, was gegenseitigen Respekt signalisiert und die Basis für eine sachliche Kommunikation legt.

Vorteil 6: Schutz der Kinder

Kinder leiden besonders unter elterlichen Konflikten. Je heftiger der Streit zwischen den Eltern, desto größer die psychische Belastung für die Kinder. Eine einvernehmliche Scheidung reduziert das Konfliktpotenzial erheblich – und schützt so die Kinder vor unnötigen Belastungen. Wenn Eltern kooperativ miteinander umgehen, fällt es Kindern deutlich leichter, mit der neuen Familiensituation umzugehen.

Vorteil 7: Diskretion und Privatsphäre

Familiensachen vor Gericht sind zwar nicht öffentlich, aber je mehr Punkte strittig sind, desto mehr private Informationen – über Einkommen, Vermögen, persönliche Verhältnisse – müssen in das Verfahren eingebracht und aktenkundig werden. Eine einvernehmliche Scheidung hält diesen Bereich so klein wie möglich. Was außergerichtlich geregelt wird, muss dem Gericht nicht offengelegt werden.

Einvernehmliche Scheidung und strittige Punkte: Kein Widerspruch

Ein häufiges Missverständnis: Einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass über alles Einigkeit bestehen muss. Es bedeutet lediglich, dass keine strittigen Anträge beim Gericht gestellt werden. Unterhalt, Zugewinn und andere Folgefragen können die Ehepartner außergerichtlich oder notariell regeln – und trotzdem eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Nur wenn eine der Parteien einen dieser Punkte gerichtlich durchsetzen möchte, wird er Teil des Verfahrens.

Typische Fallkonstellationen

Paare ohne gemeinsames Vermögen und ohne Kinder

In diesen Fällen ist die einvernehmliche Scheidung am unkompliziertesten. Es gibt nichts zu verteilen und niemanden, dessen Wohlergehen besonders geschützt werden muss. Das Verfahren kann schnell und kostengünstig abgewickelt werden.

Paare mit gemeinsamen Kindern

Auch hier ist die einvernehmliche Scheidung möglich und empfehlenswert. Solange sich die Eltern über Sorgerecht, Umgang und Unterhalt einigen, muss das Gericht diese Punkte nicht entscheiden. Das schützt die Kinder und vereinfacht das Verfahren erheblich.

Paare mit gemeinsamen Vermögenswerten

Auch bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigem Vermögen ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Die Vermögensfragen können außergerichtlich oder notariell geregelt werden – das Gericht muss sich damit nicht befassen.

Praktische Tipps

Frühzeitig das Gespräch suchen: Je früher beide Partner über die wesentlichen Punkte sprechen, desto weniger verhärten sich die Fronten.

Außergerichtliche Einigung anstreben: Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht lassen sich oft einvernehmlich treffen – das spart Zeit, Geld und Nerven.

Anwaltliche Beratung auch bei einvernehmlicher Scheidung nutzen: Auch wenn nur ein Anwalt zwingend notwendig ist, kann eine rechtliche Beratung beiden Seiten helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Scheidungsfolgenvereinbarung erwägen: Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung gibt beiden Seiten Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Aktuelle Entwicklungen

Die Digitalisierung hat die einvernehmliche Scheidung noch zugänglicher gemacht. Wer heute online eine Scheidung einleiten möchte, kann das ortsunabhängig und ohne persönliche Kanzleitermine tun. Die rechtliche Qualität ist dabei identisch mit einer klassischen Scheidung – es handelt sich lediglich um einen anderen Kommunikationsweg zwischen Mandant und Anwalt. Besonders für Paare, die räumlich weit voneinander oder von ihrer Kanzlei entfernt leben, ist die Online-Scheidung eine erhebliche Erleichterung.

Checkliste: Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

  • Trennungsjahr vollständig abgelaufen
  • Beide Ehepartner stimmen der Scheidung zu
  • Keine strittigen Anträge geplant (oder Scheidungsfolgen außergerichtlich geregelt)
  • Anwalt für den Scheidungsantrag beauftragt
  • Verfahrenskostenhilfe ggf. geprüft

Sie möchten Ihre Scheidung einvernehmlich und unkompliziert abwickeln? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – transparent, diskret und deutschlandweit. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Die Kombination aus geringeren Kosten, kürzerer Verfahrensdauer und geringerer emotionaler Belastung macht die einvernehmliche Scheidung zur klar bevorzugten Option. Hinzu kommt, dass beide Partner die Ergebnisse selbst gestalten können, anstatt auf ein Gerichtsurteil angewiesen zu sein.
Ja. Die einvernehmliche Scheidung setzt keine vollständige Einigkeit über alle Scheidungsfolgen voraus. Solange keine strittigen Anträge gestellt werden, verläuft die Scheidung einvernehmlich. Offene Punkte können außergerichtlich geregelt werden.
In diesem Fall kann die einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung nicht mehr durchgeführt werden. Das Gericht kann die Ehe jedoch trotzdem scheiden, wenn die Zerrüttung anderweitig nachgewiesen wird oder drei Jahre Trennung abgelaufen sind.
Ja. Auch bei erheblichen Vermögensunterschieden können die Ehepartner eine außergerichtliche Einigung treffen. Eine Beratung durch einen Anwalt und ggf. einen Notar ist hier besonders empfehlenswert.
Der Antragsteller muss in der Regel beim Scheidungstermin anwesend sein. Der Termin dauert jedoch nur 10–30 Minuten. Die gesamte Vorbereitung kann bei einer Online-Scheidung vollständig digital erfolgen.
Ja, wenn einer der Ehepartner die Zustimmung zurückzieht oder strittige Anträge stellt. In diesem Fall wird das Verfahren aufwändiger. Es ist daher ratsam, vorab alle wesentlichen Punkte zu klären.
Das hängt von den konkreten Umständen ab. Wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt, können besondere Regeln zum anwendbaren Recht und zur Zuständigkeit gelten. Hier empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
Ab Antragstellung in der Regel 6–12 Monate. Hinzu kommt das Trennungsjahr, das vor der Antragstellung vollständig abgelaufen sein muss.
Solange der Scheidungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist, kann der Antrag zurückgezogen werden. Nach Rechtskraft ist die Ehe endgültig aufgelöst.
Gemeinsame Schulden können im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Ohne eine solche Vereinbarung haften beide Ehepartner weiterhin gemeinsam für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten. Eine anwaltliche Beratung ist hier empfehlenswert.

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