Deutschlandweite Vertretung

Scheidungs­antrag
professionell stellen lassen

Christina Lorenz

Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungen

Stellung des Scheidungsantrags

Sie möchten die Scheidung einreichen, sind sich aber unsicher, wie der Antrag korrekt formuliert werden muss?

Ein Scheidungsantrag ist mehr als nur ein Standard-Formular – er gibt alle relevanten Daten für Ihr gesamtes Scheidungsverfahren wieder. Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht sorge ich dafür, dass Ihr Scheidungsantrag vollständig, rechtssicher und strategisch durchdacht ist. Mit 19 Jahren Berufserfahrung kenne ich die Anforderungen der Gerichte und weiß, worauf es ankommt.

Der Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung gestellt werden und muss zwingend durch einen Anwalt erfolgen. Ich übernehme diese Aufgabe für Sie und sorge dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Ihr Verfahren ohne Verzögerungen beginnen kann.

Meine Leistungen

Rechtliche Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen

Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, prüfe ich sorgfältig, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere die Prüfung des Trennungsjahres, der Staatsangehörigkeit und der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts. Ich kläre mit Ihnen, ob bereits alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und welche Dokumente noch beschafft werden müssen. Diese gründliche Vorprüfung verhindert Verzögerungen im Verfahren und sorgt dafür, dass Ihr Antrag vom Gericht problemlos bearbeitet wird.

Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten und wird nach gesetzlichen Vorgaben aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der Kinder und dem Vermögen berechnet. Ich erstelle Ihnen eine genaue Kostenberechnung, sodass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, informiere ich Sie auch über die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, bei der der Staat die Kosten übernimmt.

Der Scheidungsantrag wird individuell für Ihren Fall erstellt und enthält alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Ehe, den Kindern und den Vermögensverhältnissen. Ich formuliere den Antrag rechtssicher und berücksichtige dabei alle Besonderheiten Ihres Falls. Der Antrag wird so gestaltet, dass das Verfahren möglichst schnell und reibungslos ablaufen kann. Sie erhalten den fertigen Antrag zur Durchsicht und können bei Fragen jederzeit Rücksprache halten.

Nach Fertigstellung reiche ich Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Dies erfolgt meist elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach, wodurch eine schnelle und sichere Übermittlung gewährleistet ist. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung über die Einreichung sowie Informationen über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

Von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Scheidung betreue ich Sie durch das gesamte Verfahren. Ich überwache alle Fristen, bearbeite eingehende Schriftsätze und sorge dafür, dass das Verfahren zügig voranschreitet. Dabei halten Sie regelmäßig Updates über den aktuellen Stand und werden über alle wichtigen Entwicklungen umgehend informiert.

Während des Verfahrens übernehme ich die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und den beteiligten Rentenversicherungsträgern für den Versorgungsausgleich. Ich bearbeite die Fragebögen, überwache die Einholung der Rentenauskünfte und sorge dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Dadurch wird das Verfahren beschleunigt und Sie werden von organisatorischen Aufgaben entlastet.

Rechtzeitig vor dem Scheidungstermin bereite ich Sie ausführlich auf den Gerichtstermin vor. Ich erkläre Ihnen genau, wie der Termin abläuft, welche Fragen das Gericht stellen wird und was Sie beachten sollten. In den meisten Fällen dauert der Scheidungstermin nur 10-30 Minuten, da bei einvernehmlichen Scheidungen nur die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden müssen.

Mein Beratungsprozess

Erstberatung

Umfassende Beratung zu Ihren Scheidungsvoraussetzungen, Kostenberechnung und Entwicklung der optimalen Strategie für Ihr Verfahren.

Lösungsentwicklung

Professionelle Erstellung Ihres individuellen Scheidungsantrags und Einreichung beim zuständigen Familiengericht deutschlandweit.

Umsetzung

Vollständige Betreuung durch das gesamte Scheidungsverfahren bis zur rechtskräftigen Scheidung mit persönlicher Ansprechpartnerin.

Über Christina Lorenz

Ich bin seit 2006 als Rechtsanwältin tätig und habe mich auf das Familienrecht spezialisiert. Mit meiner Berufserfahrung von über 19 Jahren und als Fachanwalt für Familienrecht kenne ich die Besonderheiten der verschiedenen Familiengerichte in ganz Deutschland.

Meine Kanzlei befindet sich im historischen Advocatenhaus in Garmisch-Partenkirchen, von wo aus ich deutschlandweit Scheidungsanträge bei allen Familiengerichten einreiche. Durch moderne Kommunikationstechnik und das elektronische Anwaltspostfach ist eine schnelle und sichere Bearbeitung auch über weite Entfernungen möglich.

Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch sehr gute Erreichbarkeit, schnelle Bearbeitung und meine Fähigkeit aus, komplizierte rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Mit einer positiven Einstellung begleite ich meine Mandanten durch das Scheidungsverfahren und sorge dafür, dass der Scheidungsantrag korrekt gestellt wird und das Verfahren reibungslos abläuft.

Ihre Vorteile

Ein professionell erstellter Scheidungsantrag ist die Grundlage für ein erfolgreiches Scheidungsverfahren ohne Verzögerungen und Komplikationen. Als Fachanwältin für Familienrecht bringe ich die notwendige Erfahrung mit, um Ihren Antrag rechtssicher zu formulieren und strategisch klug aufzubauen. Sie profitieren von meiner langjährigen Praxis im Familienrecht und meiner Kenntnis der verschiedenen Gerichtsstandards. Die deutschlandweite Vertretung ermöglicht es Ihnen, auch bei einem Umzug oder bei unterschiedlichen Wohnorten der Ehepartner optimal betreut zu werden. Durch die professionelle Antragstellung vermeiden Sie kostspielige Nachforderungen des Gerichts und Verzögerungen im Verfahren, was letztendlich Zeit und Geld spart.

Ihre Scheidungs­anwältin

Christina Lorenz

Fachanwältin für Familienrecht

Fokussierung:
Scheidungsanträge, Scheidungsverfahren, deutschlandweite Gerichtsvertretung

Berufserfahrung:
19 Jahre Berufserfahrung seit 2006, Fachanwaltstitel für Familienrecht und Arbeitsrecht

Persönliche Beschreibung:
Christina Lorenz ist spezialisiert auf die professionelle Erstellung von Scheidungsanträgen und kennt die Anforderungen aller deutschen Familiengerichte. Sie überzeugt durch präzise Arbeitsweise, schnelle Bearbeitung und verständliche Kommunikation mit ihren Mandanten.

Claudia Kees

Kanzleiorganisation und Verfahrensbetreuung

Fokussierung: Dokumentenmanagement, Fristenüberwachung, Mandantenkommunikation

Berufserfahrung: Seit 1991 als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig, spezialisiert auf Familienrecht

Persönliche Beschreibung: Claudia Kees überwacht alle Verfahrensfristen und sorgt dafür, dass Ihr Scheidungsantrag ordnungsgemäß bearbeitet wird. Mit ihrer Erfahrung ist sie Ihre kompetente Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen rund um Ihr Scheidungsverfahren.

Erfolgsgeschichten

Scheidungsantrag trotz komplizierter Vermögensverhältnisse erfolgreich gestellt

Rechtssichere Durchsetzung

Ausgangssituation/Problem: Ein Unternehmer aus Frankfurt wollte sich scheiden lassen, hatte aber komplexe Vermögensverhältnisse mit mehreren Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Auslandsvermögen.

Herausforderung: Die Berechnung des Verfahrenswerts war schwierig, und es mussten umfangreiche Vermögensangaben gemacht werden, ohne die Geschäftsgeheimnisse zu verletzen.

Lösungsweg: Systematische Erfassung aller Vermögenswerte, Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Mandanten und strategische Formulierung des Antrags unter Berücksichtigung der Geschäftsinteressen.

Resultat: Der Scheidungsantrag wurde vollständig und rechtssicher gestellt, das Verfahren lief ohne Nachfragen des Gerichts ab, und die Scheidung wurde trotz der komplexen Verhältnisse innerhalb von 8 Monaten rechtskräftig.

Scheidung aus dem Ausland

Ausgangssituation/Problem: Eine Mandantin aus Köln musste beruflich ins Ausland und wollte vorher unbedingt die Scheidung einreichen, um deutsche Gerichtszuständigkeit zu sichern.

Herausforderung: Der Scheidungsantrag musste innerhalb weniger Tage erstellt und eingereicht werden, da der Umzugstermin feststand und sich nicht verschieben ließ.

Lösungsweg: Intensive Beratung per Videokonferenz, schnelle Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen und sofortige Einreichung des Antrags nach Fertigstellung.

Resultat: Der Scheidungsantrag wurde fristgerecht eingereicht, die deutsche Gerichtszuständigkeit wurde gesichert, und die Mandantin konnte beruhigt ins Ausland umziehen, während das Scheidungsverfahren in Deutschland durchgeführt wurde.

Jetzt Scheidungsantrag erstellen lassen

Einfach, schnell und unkompliziert.

Ihre Scheidung: So anonym wie gewünscht, so persönlich wie von Ihnen gewollt.

Füllen Sie das Formular aus oder kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich beraten Sie!

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Ihr Name

Ihr Name

Ihre Kontaktdaten

Ihre Adresse

Häufig gestellte Fragen

Der Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung gestellt werden. Das Trennungsjahr muss zum Zeitpunkt des Scheidungstermins vollständig abgelaufen sein.

Ja, der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht werden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und dient der Rechtssicherheit.

Für den Scheidungsantrag benötigen Sie die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder sowie Angaben zu Einkommen und Vermögen beider Eheleute.

Nein, zuständig ist das Familiengericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute oder am Wohnsitz des Partners, der die Kinder betreut.

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und sind gesetzlich im RVG geregelt. Gerne erstelle ich Ihnen eine kostenlose Kostenberechnung.

Das Gericht fordert dann die fehlenden Angaben nach, was zu Verzögerungen führt. Durch professionelle Erstellung wird dies vermieden.

Ja, der Scheidungsantrag kann bis zum Scheidungstermin zurückgenommen werden. Die bis dahin entstandenen Kosten bleiben bestehen.

Nach Einreichung des Scheidungsantrags dauert es meist 4-8 Monate bis zum Scheidungstermin, abhängig von der Auslastung des zuständigen Gerichts.

Wesentliche Änderungen sollten dem Gericht mitgeteilt werden, da sie den Verfahrenswert und damit die Kosten beeinflussen können.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt. Der andere Ehepartner kann dem Antrag vor Gericht zustimmen.